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Fahrraddiebstahl – falsche Rechnung vorgelegtFahrraddiebstahl – falsche Rechnung vorgelegt Legt ein Versicherungsnehmer seiner Hausratsversicherung nach einem Fahrraddiebstahl eine falsche Rechnung über das Fahrrad vor, so ist die Hausratsversicherung wegen arglistiger Täuschung leistungsfrei (OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.08.2010, Az: 12 U 86/10).
09.08.2010, 22:49 von RAKotz |
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