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Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – Versicherungsklauseln unwirksam
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – Versicherungsklauseln unwirksam
Lebensversicherungen und Rentenversicherungen – Versicherungsklauseln unwirksam Klauseln in Versicherungsverträgen die vorsehen, dass die Provisionszahlungen und Abschlusskosten mit den ersten geleisteten Versicherungsprämien verrechnet werden (sog. Zillmerung), so dass der Versicherungsnehmer bei einer frühzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrages keine oder kaum Rückzahlungen erhält sind unwirksam, da sie den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen (BGH, Urteil vom 25.07.2012, Az.: IV ZR 201/10).
26.07.2012, 23:40 von RAKotz |
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