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Mäharbeiten – Haftung für hochgeschleuderte SteineMäharbeiten – Haftung für hochgeschleuderte Steine Werden Mäharbeiten durch Mitarbeiter der öffentlichen Hand nahe der Fahrbahn oder im Verkehrsraum vorgenommen, haftet die jeweilige Behörde bzw. das Land auf Schadensersatz, wenn durch die Mäharbeiten Steine hochgeschleudert werden und gegen vorbeifahrende Fahrzeuge prallen (LG Coburg, Urteil vom 27.04.2010, Az: 22 O 48/10).
13.08.2010, 19:00 von RAKotz |
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