• Startseite
  • Information
  • Kommunikation
  • Benutzer
  • Statistik
  • Download
Willkommen, Gast!   de

 Rechtsanwälte Kotz Telefonberatung

Mietwagen kein Jahreswagen mit 1 Vorbesitzer!

Seite drucken Als PDF exportieren

Mietwagen kein Jahreswagen mit 1 Vorbesitzer!

Mietwagen kein Jahreswagen mit 1 Vorbesitzer!

Ein Mietwagen darf bei dem Verkauf nicht als Jahreswagen mit 1 Vorbesitzer oder als  1.Hand angeboten werden. Eine solche Fahrzeugbeschreibung ist irreführend, da die Mietwageneigenschaft eines Fahrzeugs eine verkehrswesentliche Eigenschaft darstellt, ohne dass es durch den Mietwagengebrauch zu einer Wertminderung des Fahrzeugs gekommen sein muss (OLG Hamm, Urteil vom 20.07.2010, Az.: I-4 U 101/10). Die Art des Vorbesitzers ist daher durch den Verkäufer offenzulegen.

30.08.2010, 22:26 von RAKotz | 268 Aufrufe
Bewertung: 1 2 3 4 5

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Navigation

Suchen

www.ra-kotz.de

News

Forum

Hallo Forum,   ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ein Versuch ist es Wert. Anstoss zu ...
Weiß denn niemand Rat? 
Sehr geehrte Damen und Herren, Vor 5 Jahren wurde meinem Freund die Fahrerlaubnis wegen Drogenkon...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Dieses Urteil überrascht mich gar nicht. Gilt sowas nicht auch bei Fahrzeugkauf innerhalb Deutsch...
Hallo, meine 19jährige Tochter hatte heute einen Unfall, als sie an einem Parkplatz entlang der S...
Hallo Forumgemeinde!Ich habe eine Frage zu einer Mahnung aus einem Bußgeldbescheid: Verkehrsordnu...
Hallo zusammen, habe folgendes Problem: habe bei der KV einen Antrag auf freiwillige Versicherung...

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz