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Schmerzensgeldanrechnung auf Sozialhilfe?Schmerzensgeldanrechnung auf Sozialhilfe? Schmerzensgeld hat eine Genugtuungsfunktion und dient nicht dem eigentlichen Lebensunterhalt, so dass es nicht auf die Leistungen zum Lebensunterhalt anzurechnen ist (SG Karlsruhe, Urteil vom 27.01.2010, Az: S 4 SO 1302/09).
24.08.2010, 23:26 von RAKotz |
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