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Verkehrsunfall nicht aufklärbar - Haftungsteilung
Verkehrsunfall nicht aufklärbar - HaftungsteilungVerkehrsunfall nicht aufklärbar - Haftungsteilung Ist ein Verkehrsunfall nicht aufklärbar, so kommt es zu einer Haftungsteilung zwischen den beteiligten Fahrzeugen, da eine Betriebsgefahrhaftung beider Fahrzeuge besteht (AG München, Urteil vom 07.12.2011, Az.: 322 C 21241/09).
23.07.2012, 22:01 von RAKotz |
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