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Vorsicht vor dem Verkauf eines Fahrzeugs als scheckheftgepflegt
Vorsicht vor dem Verkauf eines Fahrzeugs als scheckheftgepflegt
Vorsicht vor dem Verkauf eines Fahrzeugs als scheckheftgepflegt Verkauft ein privater Fahrzeugeigentümer sein Fahrzeug als scheckheftgepflegt, so sichert er dem Fahrzeugkäufer zu, dass alle erforderlichen Arbeiten zum Erhalt von Wert und Funktion des Fahrzeugs bei einer Fachwerkstatt durch geführt worden sind (z.B. auch ein herstellerseits vorgeschriebener Zahnriemenwechsel). Ferner sichert er dem Fahrzeugkäufer zu, dass technische Verbesserungen für das Fahrzeug nachträglich eingebaut und Kinderkrankheiten, die aus Anfangszeiten der Fahrzeugbaureihe stammten, beseitigt worden sind. Trifft die im Kaufvertrag vereinbarte Zusicherung „scheckheftgepeflegt“ nicht zu, so kann der Fahrzeugkäufer den Fahrzeugkaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (LG Paderborn, Urteil vom 20.10.1999, Az: 4 O 343/99).
03.08.2012, 21:46 von RAKotz |
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