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Überschwemmungsschaden durch Starkregen
Durch Starkregen verursachte Überschwemmungsschäden sind von der Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherung abgedeckt, wenn Elementar-Schäden mitversichert wurden. Schäden an Fahrzeugen sind im Rahmen einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung mitversichert.
25.06.2011, 16:05 von RAKotz |
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