• Startseite
  • Information
  • Kommunikation
  • Benutzer
  • Statistik
  • Download
Willkommen, Gast!   de

 Rechtsanwälte Kotz Telefonberatung

Wer haftet für Schäden beim Silvesterfeuerwerk?

Wer haftet für Schäden beim Silvesterfeuerwerk?

 

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern kann zu einem hohen Sach- und Personenschäden führen. In der Silvesternacht sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern herabgesetzt. Der Verkehrssicherungspflichtige hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die ein vernünftiger Durchschnittsbürger treffen würde (z.B. Beachtung der Gebrauchsanweisung, Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, Auswahl einer ungefährlichen Abbrennstelle etc.).

Feuerwerk der Klasse II darf in der Regel am 31.12. eines Jahres ab 18.00 Uhr bis zum 01.01. um 2.00 Uhr des Folgetages gezündet werden. Auf diesen Brauch richten sich die übrigen Mitbürger ein. Es müssen daher keine besonderen Vorkehrungen zum Schutz der Feuerwerkszuschauer vor den üblichen Gefährdungen eines Feuerwerks getroffen werden. Beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern muss ein Platz gewählt werden, von dem aus fehlgehende Raketen oder Feuerwerkskörper aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten können (vgl. BGH, Az.: VI ZR 71/84, Urteil vom 09.07.1985). Ein Nachbar kann einem anderen Nachbarn das Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks auch nicht untersagen (vgl. BGH, Az.: V ZR 75/08, Urteil vom 18.09.2009).

Wird das eigene Fahrzeug durch Feuerwerkskörper beschädigt, so tritt hierfür die eigene Kaskoversicherung bzw. der jeweilige Schädiger ein. Verursacht man durch Feuerwerkskörper Sach- oder Personenschäden, so werden diese von der eigenen Privathaftpflichtversicherung getragen. Verursachen die eigenen Kinder durch Feuerwerkskörper Sach- oder Personenschäden, so werden diese ebenfalls durch die Privathaftpflichtversicherung getragen. Entsteht durch einen hereinfliegenden Feuerwerkskörper innerhalb der Wohnung ein Schaden, so trägt diesen die Hausratsversicherung.

12.05.2010, 20:01 von zz4000 | 11349 Aufrufe
Bewertung: 1 2 3 4 5

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Navigation

Suchen

www.ra-kotz.de

News

Forum

Hallo Forum,   ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ein Versuch ist es Wert. Anstoss zu ...
Weiß denn niemand Rat? 
Sehr geehrte Damen und Herren, Vor 5 Jahren wurde meinem Freund die Fahrerlaubnis wegen Drogenkon...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Dieses Urteil überrascht mich gar nicht. Gilt sowas nicht auch bei Fahrzeugkauf innerhalb Deutsch...
Hallo, meine 19jährige Tochter hatte heute einen Unfall, als sie an einem Parkplatz entlang der S...
Hallo Forumgemeinde!Ich habe eine Frage zu einer Mahnung aus einem Bußgeldbescheid: Verkehrsordnu...
Hallo zusammen, habe folgendes Problem: habe bei der KV einen Antrag auf freiwillige Versicherung...

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Wer ist online?

Klappen

 QR Code Rechtsanwälte Kotz