• Startseite
  • Information
  • Kommunikation
  • Benutzer
  • Statistik
  • Download
  • Links
Willkommen, Gast!   de

 Rechtsanwälte Kotz Telefonberatung

Artikel

17.06.2013, 21:40
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an der Kopfverletzung? Kollidiert ein Radfahre...
16.06.2013, 17:42
Berufsunfähigkeitsversicherung - Falschbeantwortung von Gesundheitsfragen Wurden einem ...
11.06.2013, 22:10
Vorläufige Fahrerlaubnisentziehung – Aufhebung wegen Unverhältnismäßigkeit Die vorläufi...
10.06.2013, 21:26
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots aufgrund Zeitablaufs Ein Fahrverbot wegen ...
09.06.2013, 16:05
Fahrerlaubnisentziehung bei 18 Punkten - Beurteilungszeitpunkt Ermächtigungsgrundlage f...
06.06.2013, 23:06
MPU-Anordnung bei hohem Aggressionspotential? Die Fahrerlaubnisbehörde kann die Beibrin...
02.06.2013, 20:58
Reiseabbruchsversicherung – Nichteinreichung eines Attestes Muss eine Reise abgebrochen...
28.05.2013, 22:31
Verkehrssicherungspflichten im Baumarkt/Supermarkt Nach ständiger Rechtsprechung des BG...
24.05.2013, 23:03
Wohngebäudeversicherung – Leitungswasserschaden nach Wechsel der Versicherung Kann ein ...

 QR Code Rechtsanwälte Kotz

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

In der Winterzeit müssen verkehrssicherungspflichtige Personen, wie Immobilienbesitzer oder Mieter denen die Verkehrssicherungspflicht übertragen wurde, ihren Streu- und Räumpflichten nachkommen.

Die einzelnen Gemeinden udn Städte legen die Streu- und Räumpflichten jeweils in Satzungen fest. Als Verkehrssicherungspflichtiger, muss man sich daher anhand der jeweiligen Satzung darüber informieren, in welchem Umfang Streu- und Räumpflichten bestehen. Nach der aktuellen Straßenreinigungssatzung der Stadt Siegen gelten zum Beispiel nachfolgende Streu- und Räumpflichten im Stadtgebiet: Im Rahmen der Winterwartung sind die Gehwege in einer Breite von 0,80 m von Schnee freizuhalten. In der Zeit von 07.00 Uhr (an Sonn- und Feiertagen von 08.00 Uhr) bis 19.30 Uhr sind Schnee und Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach der Ortsatzung der Stadt Kreuztal sind in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind in Kreuztal werktags bis 8.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr, des Folgetages zu beseitigen.

Der Verkehrssicherungspflichtige ist generell dazu gehalten, das Streuen in angemessener Zeit zu wiederholen, wenn das Streugut seine Wirkung verloren hat. Erneutes Streuen darf unterbleiben, wenn vernünftigerweise alle Mittel wirkungslos wären (z.B. bei Eisregen). Außergewöhnliche Glätteverhältnisse befreien aber nicht von der Streupflicht. Es genügt, dass die Gefahr des Ausgleitens vermindert wird. Umgekehrt besteht keine Verpflichtung, Splitt zu entfernen, wenn das Streugut einen vorbeugenden Sicherungszweck erfüllt.

Außerhalb der üblichen Verkehrszeiten besteht für Vermieter bzw. die von ihm beauftragten Personen, keine Pflicht für einzelne Mieter zu streuen, selbst wenn diese bereits um 6.00 Uhr ihren Weg zur Arbeit antreten.

11.12.2010, 15:14 von RAKotz | 24438 Aufrufe
Bewertung:

 Onlinerechtsberatung Rechtsanwälte Kotz

Navigation

Suchen

www.ra-kotz.de

Forum

hi, also mir ist es noch nie passiert, dass ich bei einparken vergessen hab zu blinken. und man m...
einfach hingehen und fläppe abholen :D
Hallo Forum,   ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, aber ein Versuch ist es Wert. Anstoss zu ...
Weiß denn niemand Rat? 
Sehr geehrte Damen und Herren, Vor 5 Jahren wurde meinem Freund die Fahrerlaubnis wegen Drogenkon...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Selbst beim Parken muss man blinken. Leider vergisst man dies häufig. Jedoch kannst du dich auch ...
Dieses Urteil überrascht mich gar nicht. Gilt sowas nicht auch bei Fahrzeugkauf innerhalb Deutsch...
Hallo, meine 19jährige Tochter hatte heute einen Unfall, als sie an einem Parkplatz entlang der S...

RSS-Feed-Artikel You Tube Kanal Rechtsanwälte Kotz Facebook Rechtsanwälte Kotz Twitter Rechtsanwälte Kotz

Wer ist online?

Klappen
Gäste: 3