<?xml version="1.0"?>
<rss version="2.0"> <channel><title>Versicherungsrecht</title><description>aktuelle Urteile, Informationen&#xA0;und Rechtsartikel zum Thema Versicherungsrecht</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs/Versicherungsrecht_2</link><item><title>Wer haftet f&#xFC;r Sch&#xE4;den beim Silvesterfeuerwerk?</title><pubDate>Wed, 12 May 2010 20:01:50 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Wer haftet f&#xFC;r Sch&#xE4;den beim Silvesterfeuerwerk?
&#xA0;
Das Abbrennen von Feuerwerksk&#xF6;rpern kann zu einem hohen Sach- und Personensch&#xE4;den f&#xFC;hren. In der Silvesternacht sind die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht beim Abbrennen von Feuerwerksk&#xF6;rpern herabgesetzt. Der Verkehrssicherungspflichtige hat diejenigen Vorkehrungen zu treffen, die ein vern&#xFC;nftiger Durchschnittsb&#xFC;rger treffen w&#xFC;rde (z.B. Beachtung der Gebrauchsanweisung, Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen, Auswahl einer ungef&#xE4;hrlichen Abbrennstelle etc.).
Feuerwerk der Klasse II darf in der Regel am 31.12. eines Jahres ab 18.00 Uhr bis zum 01.01. um 2.00 Uhr des Folgetages gez&#xFC;ndet werden. Auf diesen Brauch richten sich die &#xFC;brigen Mitb&#xFC;rger ein. Es m&#xFC;ssen daher keine besonderen Vorkehrungen zum Schutz der Feuerwerkszuschauer vor den &#xFC;blichen Gef&#xE4;hrdungen eines Feuerwerks getroffen werden. Beim Abbrennen von Feuerwerksk&#xF6;rpern muss ein Platz gew&#xE4;hlt werden, von dem aus fehlgehende Raketen oder Feuerwerksk&#xF6;rper aller Voraussicht nach keinen nennenswerten Schaden anrichten k&#xF6;nnen (vgl. BGH, Az.: VI ZR 71/84, Urteil vom 09.07.1985). Ein Nachbar kann einem anderen Nachbarn das Abbrennen eines Silvesterfeuerwerks auch nicht untersagen (vgl. BGH, Az.: V ZR 75/08, Urteil vom 18.09.2009).
Wird das eigene Fahrzeug durch Feuerwerksk&#xF6;rper besch&#xE4;digt, so tritt hierf&#xFC;r die eigene Kaskoversicherung bzw. der jeweilige Sch&#xE4;diger ein. Verursacht man durch Feuerwerksk&#xF6;rper Sach- oder Personensch&#xE4;den, so werden diese von der eigenen Privathaftpflichtversicherung getragen. Verursachen die eigenen Kinder durch Feuerwerksk&#xF6;rper Sach- oder Personensch&#xE4;den, so werden diese ebenfalls durch die Privathaftpflichtversicherung getragen. Entsteht durch einen hereinfliegenden Feuerwerksk&#xF6;rper innerhalb der Wohnung ein Schaden, so tr&#xE4;gt diesen die Hausratsversicherung.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs/Versicherungsrecht_2/Wer-haftet-fuer-Schaeden-beim-Silvesterfeuerwerk_7</link></item><item><title>Sturmschaden &#x2013; Haftung der Wohngeb&#xE4;udeversicherung</title><pubDate>Wed, 12 May 2010 19:59:36 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Sturmschaden &#x2013; Haftung der Wohngeb&#xE4;udeversicherung
&#xA0;
Die Wohngeb&#xE4;udeversicherung haftet f&#xFC;r Sch&#xE4;den, die w&#xE4;hrend eines Sturms entstanden sind. Ein Sturm liegt vor, wenn eine wetterbedingte Windgeschwindigkeit von mind. 62 km/h (= Windst&#xE4;rke 8) besteht. F&#xFC;r das vorliegen eines Sturmschadens muss lediglich irgendwann w&#xE4;hrend des Sturms die Windst&#xE4;rke 8 erreicht worden sein. Ein Sturmschaden ist versichert, wenn ein Ursachenzusammenhang zwischen dem Sturm und dem eingetretenen Schaden besteht. Es reicht diesbez&#xFC;glich bereits eine Miturs&#xE4;chlichkeit aus. Ein Sturmschaden besteht bereits dann, wenn durch die Windbewegung Gegenst&#xE4;nde wie &#xC4;ste, M&#xFC;lltonnen oder Plakate gegen die versichere Sache geworfen werden und diese besch&#xE4;digen. Ein Sturmschaden liegt zum Beispiel auch dann vor, wenn durch den Sturm ein Fenster aufgedr&#xFC;ckt und hierdurch eine Blumenvase mit Wasser umgeworfen wird, die einen Durchfeuchtungsschaden an einem Teppich verursacht. Die Wohngeb&#xE4;udeversicherung muss auch f&#xFC;r Folgesch&#xE4;den aufkommen, die durch den Sturm verursacht wurden (Beispiel: durch den Sturm wird eine Regenfallrohr aus der Verankerung gerissen und das ablaufende Regenwasser l&#xE4;uft hierdurch in das versicherte Geb&#xE4;ude). Der Versicherungsschutz der Wohngeb&#xE4;udeversicherung umfasst alle Bestandteile des versicherten Geb&#xE4;udes (Beispiele: Heizungsanlagen, W&#xE4;rmepumpen, Wasserversorgungsanlagen, Abdeckplanen, Einbaum&#xF6;bel, Badewannen, Waschbecken, Fu&#xDF;b&#xF6;den, Wand- und Deckenbel&#xE4;ge, Tapeten, Fliesen, Teppichb&#xF6;den, Balkone, Balkongel&#xE4;nder, Lampen, Markisen und Fernsehantennen). In der Wohngeb&#xE4;udeversicherung ist auch Zubeh&#xF6;r mitversichert, dass der Nutzung zu Wohnzwecken dient (Beispiele: Heizungs- und Baumaterial, Feuermelder).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs/Versicherungsrecht_2/Sturmschaden-Haftung-der-Wohngebaeudeversicherung_6</link></item><item><title>Verkehrssicherungspflicht bei Sch&#xFC;tzenfesten</title><pubDate>Wed, 12 May 2010 19:58:27 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Verkehrssicherungspflicht bei Sch&#xFC;tzenfesten
&#xA0;
Einem Sch&#xFC;tzenverein obliegt keine allgemeine Verkehrssicherungspflicht zur Vermeidung von H&#xF6;rsch&#xE4;den (z.B. durch Salutschie&#xDF;en) bei Zuschauern des Sch&#xFC;tzenfestes. Ferner gibt es keinen allg. Grundsatz, dass in bebauten Wohngebieten Salutschie&#xDF;en generell verboten ist (LG M&#xFC;nchen I, , Az: 31 O 17973/03, Urteil vom 24.08.2004).
Einem Sch&#xFC;tzenverein obliegt keine Verkehrssicherungspflicht zur Sicherung von Fahrzeugen, die abseits vom Festzelt/der Sch&#xFC;tzenhalle im &#xF6;ffentlichen Parkraum abgestellt sind (LG M&#xFC;nster, Az.: 11 O 468/09, Urteil vom 08.11.1990).
Ein Sch&#xFC;tzenverein haftet nicht f&#xFC;r Unf&#xE4;lle die sich w&#xE4;hrend des Tanzens auf einem Sch&#xFC;tzenfest aufgrund ausgelassener Stimmung ereignen (OLG Hamm, Az.: 6 U 231/87, Urteil vom 02.05.1988).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs/Versicherungsrecht_2/Verkehrssicherungspflicht-bei-Schuetzenfesten_5</link></item><item><title>Tierhalterhaftung - Wann haftet ein Tierhalter?</title><pubDate>Wed, 12 May 2010 19:57:10 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Tierhalterhaftung - Wann haftet ein Tierhalter?
&#xA0;
Wird durch ein Tier ein Mensch get&#xF6;tet oder an seiner Gesundheit verletzt oder werden Sachen die im Eigentum von Dritten stehen durch das Tier besch&#xE4;digt bzw. zerst&#xF6;rt, so haftet der Tierhalter auf Schadensersatz. Bei der gesetzlichen Tierhalterhaftung handelt es sich um eine sog. &#x201E;Gef&#xE4;hrdungshaftung&#x201C;, d.h. der Tierhalter haftet verschuldensunabh&#xE4;ngig sobald ein Schaden durch das Tier verursacht wird. Der Grund f&#xFC;r diese strenge Tierhalterhaftung liegt darin, dass Tiere in ihrem Verhalten h&#xE4;ufig unberechenbar sind.
&#xA0;
Beispiel f&#xFC;r eine Tierhalterhaftung: N&#xE4;hert sich ein ausgewachsener Hund unkontrolliert bis auf einen Abstand von 3m an einen Fahrradfahrer ist dieses Verhalten dazu geeignet, bei dem Fahrradfahrer einen Schreck hervorzurufen, der zu einem Sturz f&#xFC;hren kann. Wird der Fahrradfahrer durch den Sturz verletzt, haftet der Hundehalter dem Fahrradfahrer auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
&#xA0;
Trifft den Gesch&#xE4;digten ein Mitverschulden am Schadenseintritt, kommt es zu einer Schadensteilung zwischen dem Tierhalter und dem Gesch&#xE4;digten. Beispiele f&#xFC;r ein Mitverschulden des Gesch&#xE4;digten: Wer sich einem angeleinten Hund n&#xE4;hert um diesen zu streicheln und sodann gebissen wird, tr&#xE4;gt an der Bissverletzung ein Mitverschulden. Spielen mehrere Hunde unterschiedlicher Hundehalter miteinander und wird ein Hundehalter durch einen spielenden Hund verletzt, so trifft ihn ebenfalls ein Mitverschulden an der erlittenen Verletzung.
&#xA0;
Bei Nutztieren die dem Beruf, der Erwerbst&#xE4;tigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters dienen (z.B. K&#xFC;he oder H&#xFC;hner), ist die Haftung des Tierhalters eingeschr&#xE4;nkt.
&#xA0;
H&#xE4;ufig k&#xFC;mmern sich Verwandte, Bekannte oder Tierpensionen um die Tiere, wenn die Tierhalter z.B. im Urlaub sind. Auch diese &#x201E;Tieraufseher&#x201C; haften auf Schadensersatz, wenn durch das Tier w&#xE4;hrend ihrer Aufsichtszeit ein Schaden verursacht wird. Der Tieraufseher kann sich jedoch hinsichtlich seiner Schadensersatzpflicht entlasten, wenn er den Nachweis erbringen kann, dass er bei der F&#xFC;hrung der Tieraufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt gewahrt hat oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfaltspflicht eingetreten w&#xE4;re.
&#xA0;
&#xA0;
Als Tierhalter sollte man auf jeden Fall eine Tierhalterhaftpflichtversicherung abschlie&#xDF;en. Kleintiere sind teilweise &#xFC;ber die Privathaftpflichtversicherung mitversichert.
Autor Fachanwalt f&#xFC;r Versicherungsrecht Dr. Christian Kotz
&#xA0;
Urteile als Beispiele:
Eine unkontrollierte Ann&#xE4;herung eines ausgewachsenen Hundes bis auf einen Abstand von 3m an einen Fahrradfahrer ist dazu geeignet, bei dem Fahrradfahrer einen Schreck hervorzurufen, der zu einem Sturz f&#xFC;hrt. Wird der Fahrradfahrer durch den Sturz verletzt, haftet der Hundehalter auf Schmerzensgeld und Schadensersatz (OLG Brandenburg, Az.: 12 U 94/07, Urteil vom 17.01.2008).
Wer sich einem angeleinten Hund n&#xE4;hert um diesen zu streicheln und sodann gebissen wird, tr&#xE4;gt an der Bissverletzung ein Mitverschulden (LG Bayreuth, Az.: 12 S 80/07, Urteil vom 21.11.2007).
Spielen mehrere Hunde unterschiedlicher Hundehalter miteinander und wird ein Hundehalter durch einen spielenden Hund verletzt, so trifft ihn ein Mitverschulden an der erlittenen Verletzung (OLG Frankfurt am Main, Az.: 19 U 217/06, Urteil vom 12.01.2007).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs/Versicherungsrecht_2/Tierhalterhaftung-Wann-haftet-ein-Tierhalter_4</link></item></channel></rss>

