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<rss version="2.0"> <channel><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blogs</link><title>Blogs</title><description>RSS - Feed</description><item><title>Begleitetes Fahren &#x2013; F&#xFC;hrerschein mit 17 - Ein &#xDC;berblick:</title><pubDate>Sat, 04 Feb 2012 14:21:04 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;F&#xFC;r Jugendliche besteht bereits mit 17 Jahren die M&#xF6;glichkeit eine Fahrerlaubnis der Klassen B (Kraftfahrzeuge bis 3500 KG) und BE (Zufahrzeug der Klasse B mit Anh&#xE4;nger) zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, dass der Jugendliche mit einer Begleitperson das Fahrzeug f&#xFC;hrt. Die Begleitperson muss namentlich in der Pr&#xFC;fbescheinigung benannt werden. Voraussetzung f&#xFC;r ein begleitetes Fahren ist, dass der Jugendliche 17 Jahre alt ist und seine Erziehungsberechtigten dem begleiteten Fahren und den/der Begleitperson/en zustimmen. Begleiter m&#xFC;ssen schriftlich zustimmen, dass sie &#xFC;ber ihre Aufgaben und Rollen als Fahrzeugbegleiter umfassend informiert sind. Der Jugendliche kann bereits mit 16 &#xBD; Jahren mit der Fahrschulausbildung beginnen. Mit dem Bestehen des F&#xFC;hrerscheins bekommt der Jugendliche seine Pr&#xFC;fungsbescheinigung ausgeh&#xE4;ndigt und seine Probezeit beginnt. Bis zur Vollendung seines 18. Lebensjahres darf der Jugendliche nur zusammen mit einer zugelassenen Begleitperson in Deutschland ein Fahrzeug f&#xFC;hren.
Ab der Vollendung seines 18. Lebensjahres darf er ohne eine Begleitperson ein Fahrzeug f&#xFC;hren. Die Pr&#xFC;fbescheinigung f&#xFC;r begleitetes Fahren ist bis zu 3 Monate nach der Vollendung des 18. Lebensjahres g&#xFC;ltig, danach wird sie ung&#xFC;ltig. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird der beantragte Kartenf&#xFC;hrerschein beim Stra&#xDF;enverkehrsamt ausgeh&#xE4;ndigt.
Die Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren ohne Unterberechnung im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B (fr&#xFC;her 3) sein und zum Zeitpunkt der Erteilung der Pr&#xFC;fbescheinigung des Jugendlichen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist unbeschr&#xE4;nkt. Der Jugendliche muss bei Fahrten die Pr&#xFC;fbescheinigung sowie seinen Personalausweis mitf&#xFC;hren. Er ist der verantwortliche Fahrzeugf&#xFC;hrer bei begangenen Verkehrsverst&#xF6;&#xDF;en und muss daf&#xFC;r Sorge tragen, dass die bestehenden Auflagen eingehalten werden. Begeht der Jugendliche Verkehrsverst&#xF6;&#xDF;e, so kann die bestehende Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbeh&#xF6;rde widerrufen und die Probezeit verl&#xE4;ngert werden. F&#xFC;r die Neuerteilung der Fahrerlaubnis (fr&#xFC;hestens nach 6 Monaten) muss durch den Jugendlichen die Teilnahme an einem Aufbauseminar gegen&#xFC;ber der Fahrerlaubnisbeh&#xF6;rde nachgewiesen werden. Die Begleitperson darf bei Begleitfahrten eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille nicht &#xFC;berschreiten und nicht unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehen. F&#xFC;r die Einhaltung dieser Auflagen ist der Jugendliche ebenfalls verantwortlich. Kommt es zu einem Unfall haftet der Jugendliche. Die Begleitperson haftet in der Regel nicht.
Hinsichtlich der vom Jugendlichen gef&#xFC;hrten Fahrzeuge muss man die bestehenden Kfz-Versicherungsvertr&#xE4;ge vor der ersten Fahrt &#xFC;berpr&#xFC;fen und anpassen lassen. Manche Versicherungsvertr&#xE4;ge sehen ein Mindestalter des Fahrzeugf&#xFC;hrers vor.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Begleitetes-Fahren-Fuehrerschein-mit-17-Ein-Ueberblick_28</link></item><item><title>Verkehrsunfall &#x2013; Reparaturkosten 130% &#xFC;ber Wiederbeschaffungswert</title><pubDate>Fri, 02 Dec 2011 11:48:41 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;&#xA0;
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs k&#xF6;nnen Reparaturkosten bis zu 30 % &#xFC;ber dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in der Regel nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgef&#xFC;hrt wird, wie ihn der Sachverst&#xE4;ndige zur Grundlage seiner Kostensch&#xE4;tzung gemacht hat.
&#xA0;
In F&#xE4;llen in denen zwar die vom Sachverst&#xE4;ndigen gesch&#xE4;tzten Reparaturkosten &#xFC;ber der 130 %-Grenze liegen, es dem Gesch&#xE4;digten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuf&#xFC;hren, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nicht &#xFC;bersteigen, kann der Gesch&#xE4;digte eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten vornehmen.
&#xA0;
Der Gesch&#xE4;digte, der sein besch&#xE4;digtes Kraftfahrzeug instand gesetzt hat, obwohl ein Sachverst&#xE4;ndiger die voraussichtlichen Kosten der Reparatur auf einen den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % &#xFC;bersteigenden Betrag gesch&#xE4;tzt hat, kann den Ersatz von Reparaturkosten nur dann verlangen, wenn er nachweist, dass die tats&#xE4;chlich durchgef&#xFC;hrte Reparatur, sofern diese fachgerecht und den Vorgaben des Gutachtens entsprechend ausgef&#xFC;hrt worden ist, wirtschaftlich nicht unvern&#xFC;nftig war.
&#xA0;
Die Erstattung von Reparaturkosten &#xFC;ber dem Wiederbeschaffungswert ist nicht gerechtfertigt, wenn der Gesch&#xE4;digte sein Kraftfahrzeug nicht vollst&#xE4;ndig und fachgerecht nach den Vorgaben des Sachverst&#xE4;ndigen in Stand setzt (BGH, Urteil vom 15.11.2011, Az: VI ZR 30/11).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Verkehrsunfall-Reparaturkosten-130-ueber-Wiederbeschaffungswert_27</link></item><item><title>UNFALL - Anspr&#xFC;che aus privater Unfallversicherung</title><pubDate>Sun, 30 Oct 2011 15:52:36 +0100</pubDate><description>&lt;p&gt;
Bei Abschluss eines Unfallversicherungsvertrages m&#xFC;ssen alle Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag unbedingt wahrheitsgem&#xE4;&#xDF; beantwortet werden, da sonst die Unfallversicherung den Vertrag wegen arglistiger T&#xE4;uschung anfechten bzw. von diesem zur&#xFC;cktreten kann. 
Der Versicherungsschutz in der Unfallversicherung gilt in der Regel f&#xFC;r Unf&#xE4;lle auf der ganzen Welt. 
Ein Unfall liegt vor, wenn der Versicherte durch ein pl&#xF6;tzlich von au&#xDF;en auf seinen K&#xF6;rper wirkendes Ereignis (Unfall) unfreiwillig eine Gesundheitssch&#xE4;digung erleidet. Als Unfall im Sinne der Unfallversicherung gilt auch, wenn durch eine erh&#xF6;hte Kraftanstrengung an Gliedma&#xDF;en oder an der Wirbels&#xE4;ule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, B&#xE4;nder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. 
Nach einem schwerwiegenden Unfall ist der Versicherte dazu verpflichtet, unverz&#xFC;glich einen Arzt zu konsultieren und die Unfallversicherung vom Unfall zu unterrichten. Der Versicherte muss sich zudem von den von der Unfallversicherung beauftragten &#xC4;rzten untersuchen lassen. Ist der Versicherte durch den Unfall verstorben, so muss der Unfallversicherung der Unfalltod nach den Versicherungsbedingungen in der Regel innerhalb von 48 Stunden gemeldet werden. 
Der Versicherte hat einen Anspruch auf eine versicherte &#xDC;bergangsleistung, wenn 6 Monate nach dem Unfall noch ununterbrochen eine unfallbedingte Minderung seiner Leistungsf&#xE4;higkeit von mehr als 50 % besteht. Die Unfallversicherung ist zur Vorschussleistung verpflichtet, sobald der Leistungsanspruch des Versicherten dem Grunde nach feststeht. 
Achtung: In den Versicherungsvertragsbedingungen ist h&#xE4;ufig vereinbart, dass eine Invalidit&#xE4;tsleistung von der Unfallversicherung nur dann zu erbringen ist, wenn die unfallbedingte Invalidit&#xE4;t innerhalb eines Jahres nach dem Unfall bei dem Versicherten eingetreten ist und innerhalb von 15-18 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und vom Versicherten gegen&#xFC;ber der Unfallversicherung geltend gemacht worden ist. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, so dass bei einer Fristvers&#xE4;umung kein Anspruch mehr gegen&#xFC;ber der Unfallversicherung besteht! 
Der Versicherte und die Unfallversicherung sind dazu berechtigt, den Grad der Invalidit&#xE4;t j&#xE4;hrlich, l&#xE4;ngstens bis zu 3 Jahren nach dem Unfalleintritt, erneut &#xE4;rztlich bemessen zu lassen. 
Weitere Informationen zum Versicherungsrecht finden Sie unter:

http://www.ra-kotz.de/Versicherungsrechtsflyer2010.pdf
Autor Rechtsanwalt und Fachanwalt f&#xFC;r Versicherungsrecht
Dr. Christian Kotz, Siegener Str. 104, 57223 Kreuztal&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/UNFALL-Ansprueche-aus-privater-Unfallversicherung_26</link></item><item><title>Gebrauchtwagenkauf - Rechte des privaten K&#xE4;ufers &#x2013; Teil 2</title><pubDate>Sat, 17 Sep 2011 17:42:40 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;H&#xE4;ufig stellt man bereits kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens M&#xE4;ngel an diesem fest. F&#xFC;r den Fahrzeugk&#xE4;ufer stellt sich sodann die Frage, haftet der Fahrzeugverk&#xE4;ufer f&#xFC;r die festgestellten M&#xE4;ngel? 
Liegt ein Mangel am gekauften Fahrzeug vor, f&#xFC;r welchen der Fahrzeugverk&#xE4;ufer dem Fahrzeugk&#xE4;ufer gegen&#xFC;ber haftet, kann der Fahrzeugk&#xE4;ufer vom Fahrzeugverk&#xE4;ufer gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 439 BGB Nacherf&#xFC;llung verlangen. Das hei&#xDF;t, dass der Fahrzeugverk&#xE4;ufer die festgestellten Fahrzeugm&#xE4;ngel auf seine Kosten reparieren l&#xE4;sst (sog. Nachbesserung) oder dem Fahrzeugk&#xE4;ufer ein gleichwertiges mangelfreies Fahrzeug liefert (sog. Nachlieferung). Die Lieferung eines gleichwertigen mangelfreien Fahrzeugs scheidet beim Gebrauchtwagenkauf aufgrund von deren Unverh&#xE4;ltnism&#xE4;&#xDF;igkeit in der Regel aus. Die Kosten der Nacherf&#xFC;llung hat ausschlie&#xDF;lich der Fahrzeugverk&#xE4;ufer zu tragen (z.B. angefallene Abschleppkosten zur n&#xE4;chsten Werkstatt, Reparaturmaterialien, notwendige Schmierstoffe sowie Fahrtkosten von und zur Werkstatt bzw. zum Fahrzeugverk&#xE4;ufer). Weitergehende Anspr&#xFC;che muss der Fahrzeugverk&#xE4;ufer nur tragen, wenn ihn ein Verschulden an dem festgestellten Fahrzeugmangel trifft. An welchem Ort die Nacherf&#xFC;llung zu erfolgen hat, h&#xE4;ngt von den Umst&#xE4;nden des Einzelfalls ab, wenn zwischen dem Fahrzeugverk&#xE4;ufer und dem Fahrzeugk&#xE4;ufer diesbez&#xFC;glich keine besondere Vereinbarung getroffen wurde (vgl. BGH, Urteil vom 13.04.2011, Az.: VIII ZR 220/10). Verweigert der Fahrzeugverk&#xE4;ufer unberechtigterweise die Nacherf&#xFC;llung, oder schl&#xE4;gt die Nacherf&#xFC;llung fehl (pro Mangel 2 fehlgeschlagene Nacherf&#xFC;llungsversuche), so kann der Fahrzeugk&#xE4;ufer vom Fahrzeugkaufvertrag zur&#xFC;cktreten oder den Fahrzeugkaufpreis mindern. 
R&#xFC;ckabwicklung des Fahrzeugskaufs: Tritt der Fahrzeugk&#xE4;ufer vom geschlossenen Kaufvertrag zur&#xFC;ck, oder wird der Kaufvertrag wegen arglistiger T&#xE4;uschung angefochten, so muss dem Verk&#xE4;ufer das Fahrzeug einschlie&#xDF;lich dem mitverkauften Zubeh&#xF6;r und den Fahrzeugpapieren r&#xFC;ck&#xFC;bereignet werden. Im Gegenzug erh&#xE4;lt der K&#xE4;ufer vom Verk&#xE4;ufer den Fahrzeugkaufpreis zzgl. von ihm get&#xE4;tigter notwendiger Verwendungen (z.B. Reparaturkosten, Unterstell- und Garagenkosten) abz&#xFC;glich gezogener Fahrzeugnutzungen (gefahrene Kilometer) zur&#xFC;ckerstattet. Die Berechnungsformel f&#xFC;r den Fahrzeugnutzungsersatz lautet: Bruttokaufpreis mal gefahrene Kilometer geteilt durch die zu erwartende Fahrzeuggesamtlaufleistung. Ein R&#xFC;cktritt vom Fahrzeugkaufvertrag ist bei unerheblichen Fahrzeugm&#xE4;ngeln ausgeschlossen. Eine Minderung des Fahrzeugkaufpreises ist in diesem Fall jedoch m&#xF6;glich. Der Minderungsbetrag wird gesch&#xE4;tzt.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Gebrauchtwagenkauf-Rechte-des-privaten-Kaeufers-Teil-2_25</link></item><item><title>Gebrauchtwagenkauf - Rechte des privaten K&#xE4;ufers &#x2013; Teil 1</title><pubDate>Sat, 03 Sep 2011 18:35:48 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;
H&#xE4;ufig stellt man bereits kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens M&#xE4;ngel an diesem fest. F&#xFC;r den Fahrzeugk&#xE4;ufer stellt sich sodann die Frage, haftet der Fahrzeugverk&#xE4;ufer f&#xFC;r die festgestellten M&#xE4;ngel? Bei der M&#xE4;ngelhaftung eines Fahrzeugverk&#xE4;ufers muss man zwischen privaten und gewerblichen Verk&#xE4;ufern unterscheiden.
1. Ein privater Verk&#xE4;ufer kann seine Haftung f&#xFC;r Fahrzeugm&#xE4;ngel vertraglich ausschlie&#xDF;en. Ein solcher Haftungsausschluss muss jedoch ausdr&#xFC;cklich bei Kaufvertragsschluss zwischen Verk&#xE4;ufer und K&#xE4;ufer vereinbart werden. Wird in dem Fahrzeugkaufvertrag kein Gew&#xE4;hrleistungsausschluss vereinbart, besteht auch eine Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistungshaftung eines privaten Verk&#xE4;ufers. H&#xE4;ufig verwenden private Fahrzeugverk&#xE4;ufer schriftliche Fahrzeugkaufvertr&#xE4;ge die sie aus dem Internet heruntergeladen haben. In diesen Vertr&#xE4;gen wird die Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistung vollst&#xE4;ndig ausgeschlossen. Ein solcher Haftungsausschluss in vorgefertigten Vertragsformularen ist jedoch h&#xE4;ufig unwirksam. Ferner ist ein vereinbarter Gew&#xE4;hrleistungsausschluss unwirksam, wenn dem Verk&#xE4;ufer der Fahrzeugmangel bekannt ist (oder er mit dem Mangel rechnet) und er ihn arglistig verschweigt. Auf wesentliche Fahrzeugm&#xE4;ngel muss ein Fahrzeugverk&#xE4;ufer ungefragt hinweisen (z.B. bekannte Unfallsch&#xE4;den). Ein privater Verk&#xE4;ufer haftet trotz eines vereinbarten Haftungsausschlusses zudem, wenn er eine Garantiezusage gegen&#xFC;ber dem K&#xE4;ufer get&#xE4;tigt hat (z.B. &#x201E;Unfallfrei&#x201C;, &#x201E;100%ig in Ordnung&#x201C;, &#x201E;scheckheftgepflegt&#x201C;, &#x201E;Verschlei&#xDF;teile erneuert&#x201C;).
2. Ein gewerblicher Verk&#xE4;ufer muss f&#xFC;r ein verkauftes Fahrzeug normalerweise 2 Jahre Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistung leisten. Er kann jedoch seine Haftung auf 1 Jahr beschr&#xE4;nken. Dies muss jedoch zwischen K&#xE4;ufer und Verk&#xE4;ufer ausdr&#xFC;cklich vereinbart werden.
3. Ein Fahrzeugverk&#xE4;ufer haftet im Rahmen seiner Sachm&#xE4;ngelgew&#xE4;hrleistungshaftung nicht f&#xFC;r &#xFC;bliche und altersbedingte Gebrauchs- und Abnutzungsspuren (sog. Verschlei&#xDF;sch&#xE4;den). H&#xE4;ufig kommt es zum Streit dar&#xFC;ber, ob ein Sachmangel oder ein blo&#xDF;er Verschlei&#xDF;schaden vorliegt. Der Fahrzeugverk&#xE4;ufer haftet zudem nur f&#xFC;r Sachm&#xE4;ngel, die bei &#xDC;bergabe des Fahrzeugs an den K&#xE4;ufer vorlagen. Wurde der Fahrzeugkaufvertrag zwischen einem gewerblichen Verk&#xE4;ufer und einer Privatperson geschlossen, wird in den ersten 6 Monaten nach Fahrzeug&#xFC;bergabe vermutet, dass der aufgetretene Mangel bereits bei Fahrzeug&#xFC;bergabe vorlag.
4. Liegt ein eintrittpflichtiger Sachmangel vor, kann der K&#xE4;ufer die Beseitigung des Mangels vom Verk&#xE4;ufer verlangen (sog. Nacherf&#xFC;llung).

&#xA0;
Autorechtsflyer unter:
http://www.ra-kotz.de/AutorechtV.pdf&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Gebrauchtwagenkauf-Rechte-des-privaten-Kaeufers-Teil-1_24</link></item><item><title>Geschwindigkeits&#xFC;berschreitung &#x2013; Absehen vom Fahrverbot</title><pubDate>Sun, 24 Jul 2011 17:58:21 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;
In der heutigen Zeit kann es jedem Fahrzeugf&#xFC;hrer im Stra&#xDF;enverkehr passieren, dass man die zul&#xE4;ssige H&#xF6;chstgeschwindigkeit unbewusst &#xFC;berschreitet. Ab inner&#xF6;rtlicher Geschwindigkeits&#xFC;berschreitung von 31 km/h wird ein Fahrverbot verh&#xE4;ngt - au&#xDF;erorts ab 41 km/h. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Verh&#xE4;ngung eines Fahrverbots nur zul&#xE4;ssig, wenn feststeht, dass der mit dem Fahrverbot verfolgte Erziehungszweck beim Betroffenen mit einer empfindlichen Geldbu&#xDF;e nicht erreicht werden kann. Von einem indizierten Fahrverbot als Denkzettel- und Besinnungsma&#xDF;nahme kann von der Bu&#xDF;geldstelle oder dem jeweiligen Richter unter Umst&#xE4;nden abgesehen werden, wenn beim Betroffenen erhebliche H&#xE4;rten oder eine Vielzahl f&#xFC;r sich genommen, gew&#xF6;hnlicher oder durchschnittlicher Umst&#xE4;nde vorliegen, wie zum Beispiel das der Betroffene beruflich auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist und es ihm nicht m&#xF6;glich ist f&#xFC;r 1 Monat Urlaub zu nehmen, einen Fahrer einzustellen und/oder &#xF6;ffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Ferner wenn das Fahrverbot f&#xFC;r den Betroffenen eine nachhaltige, konkrete und ernsthafte Gef&#xE4;hrdung seiner wirtschaftlichen Existenz darstellt, weil er bei der Verh&#xE4;ngung eines Fahrverbots mit der K&#xFC;ndigung seines Arbeitsverh&#xE4;ltnisses durch den Arbeitgeber rechnen muss. Die Teilnahme an einem Verkehrsunterricht oder einer Verkehrsberatung k&#xF6;nnen sich positiv auswirken und zu einem Absehen vom Fahrverbot f&#xFC;hren. Wird von einem Fahrverbot abgesehen, wird die Regelgeldbu&#xDF;e angemessen erh&#xF6;ht.&#xA0;&#xA0;
&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Geschwindigkeitsueberschreitung-Absehen-vom-Fahrverbot_23</link></item><item><title>&#xDC;berschwemmungsschaden durch Starkregen</title><pubDate>Sat, 25 Jun 2011 16:05:59 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Durch Starkregen verursachte &#xDC;berschwemmungssch&#xE4;den sind von der Wohngeb&#xE4;ude- bzw. Hausratsversicherung abgedeckt, wenn Elementar-Sch&#xE4;den mitversichert wurden. Sch&#xE4;den an Fahrzeugen sind im Rahmen einer Teilkasko- bzw. Vollkaskoversicherung mitversichert.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Ueberschwemmungsschaden-durch-Starkregen_22</link></item><item><title>&#xDC;berspannungsschaden nach Gewitter </title><pubDate>Sat, 25 Jun 2011 16:02:17 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;&#xDC;berspannungssch&#xE4;den sind in der Hausratsversicherung mitversichert, wenn dies im Versicherungsvertrag vereinbart wurde. Die blo&#xDF;e Behauptung eines Versicherungsnehmers, dass ein Reparaturunternehmen einen &#xDC;berspannungsschaden am besch&#xE4;digten Ger&#xE4;t festgestellt hat, reicht zum Nachweis eines Schadens nicht aus. Dem Versicherer muss auf sein Verlangen die M&#xF6;glichkeit einger&#xE4;umt werden, das besch&#xE4;digte Ger&#xE4;t zu untersuchen. Der Versicherungsnehmer muss daher das besch&#xE4;digte Ger&#xE4;t aufheben und darf es nicht direkt entsorgen.&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Ueberspannungsschaden-nach-Gewitter-_21</link></item><item><title>Schadensersatzanspruch bei Fahrzeugschaden</title><pubDate>Fri, 20 May 2011 19:02:41 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 249 BGB hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen w&#xFC;rde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten w&#xE4;re. Ist wegen der Verletzung einer Person oder der Besch&#xE4;digung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gesch&#xE4;digte gem&#xE4;&#xDF; &#xA7; 249 Abs. 2 Satz 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. F&#xFC;r die Berechnung von Fahrzeugsch&#xE4;den stehen dem Gesch&#xE4;digten regelm&#xE4;&#xDF;ig zwei Wege der Naturalrestitution zur Verf&#xFC;gung: Reparatur des Unfallfahrzeugs oder Anschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs. Zwischen diesen Wegen kann der Gesch&#xE4;digte grunds&#xE4;tzlich frei w&#xE4;hlen. Denn nach dem gesetzlichen Bild des Schadensersatzes ist der Gesch&#xE4;digte Herr des Restitutionsgeschehens. Aufgrund der nach anerkannten schadensrechtlichen Grunds&#xE4;tzen bestehenden Dispositionsfreiheit ist er grunds&#xE4;tzlich auch in der Verwendung der Mittel frei, die er vom Sch&#xE4;diger zum Schadensausgleich verlangen kann (vgl. BGH, Urteil vom 09.06.2009, Az: VI ZR 110/08 sowie BGHZ 154, 395, 397 f. m.w.N.; 162, 161, 165, jeweils m.w.N.).&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Schadensersatzanspruch-bei-Fahrzeugschaden_20</link></item><item><title>Private Unfallversicherungsvertr&#xE4;ge &#x2013; Ein &#xDC;berblick</title><pubDate>Sat, 30 Apr 2011 17:22:16 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;
&#xA0;
Ein Unfall im Sinne der privaten Unfallversicherung liegt in der Regel vor, wenn die versicherte Person durch ein pl&#xF6;tzlich von au&#xDF;en auf ihren K&#xF6;rper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitssch&#xE4;digung erleidet oder eine erh&#xF6;hte Kraftanstrengung zu einer Verletzung gef&#xFC;hrt hat. 
Um Leistungen aus dem Unfallversicherungsvertrag zu erhalten, muss die versicherte Person beweisen, dass die bei ihr eingetretene Invalidit&#xE4;t und deren Ausma&#xDF; auf den Unfall zur&#xFC;ckzuf&#xFC;hren sind. Eine unfallbedingte Invalidit&#xE4;t muss innerhalb von 1 Jahr nach dem Unfall eingetreten sowie innerhalb von 15 &#x2013; 18 Monaten (je nach Versicherungsvertrag auch l&#xE4;nger) &#xE4;rztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht worden sein. Diese Fristen sind unbedingt einzuhalten, da es sich um Ausschlussfristen handelt. 
Innerhalb einer Zeitspanne von 3 Jahren k&#xF6;nnen in der Regel sowohl die versicherte Person als auch die Versicherung die Invalidit&#xE4;t erneut &#xE4;rztlich bemessen lassen. 
Vorsch&#xE4;den schlie&#xDF;en eine Leistung in der privaten Unfallversicherung nicht aus, sie sind jedoch in der Regel leistungsmindernd zu ber&#xFC;cksichtigen. Die versicherte Person hat gegen&#xFC;ber der Versicherung einen Anspruch auf Vorsch&#xFC;sse, wenn die Leistungspflicht der Versicherung dem Grunde nach feststeht. 
Erleidet man aufgrund von Trunkenheit (&#xFC;ber 0,8 Promille) einen Unfall, muss die private Unfallversicherung in der Regel nicht leisten. 
Ferner k&#xF6;nnen im Rahmen eines Unfallversicherungsvertrages &#xDC;bergangsleistungen, Kranken- und Krankenhaustagegelder, Genesungsgelder und Todesfallleistungen vertraglich vereinbart werden.
Die versicherte Person erh&#xE4;lt im Schadensfall bei einer privaten Unfallversicherung eine Geldsumme oder eine Rentenleistung, deren H&#xF6;he davon abh&#xE4;ngt, wie stark die durch den Unfall verursachte dauernde Invalidit&#xE4;t (Beeintr&#xE4;chtigung der k&#xF6;rperlichen und geistigen Leistungsf&#xE4;higkeit der versicherten Person) ist. Die private Unfallversicherung leistet f&#xFC;r eingetretene Unf&#xE4;lle die sich weltweit ereignet haben (im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung). &lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Blog/Verkehrsrechtsblog/Private-Unfallversicherungsvertraege-Ein-Ueberblick_19</link></item></channel></rss>

