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<rss version="2.0"> <channel><title>Berufsunf&#xE4;higkeitsversicherung</title><description>Fragen zur Berufsunf&#xE4;higkeitsversicherung</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Berufsunfaehigkeitsversicherung_17</link><item><title>Grenzen Schweigepflichtentbindung</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 17:18:18 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Sehr geehrte Damen und Herren,
mit dem Abschluss einer Berufsunf&#xE4;higkeitsversicherung werden die &#xC4;rzte, die den Versicherungsnehmer bisher behandelt haben, von ihrer Schweigepflicht entbunden. So bekommt der Versicherungsnehmer das Gef&#xFC;hl, dass die Versicherung frei &#xFC;ber die gesamte Krankengeschichte verf&#xFC;gen kann. Meine Frage: Gibt es ein Gesetz (wenn ja welches), in dem Grenzen dieser Schweigepflichtentbindung festgelegt sind? Dessen Aussage k&#xF6;nnte z.B. sein, dass der Arzt Patientendaten die l&#xE4;nger als 10 Jahre zur&#xFC;ckliegen selbst dann nicht an Dritte weitergeben darf, wenn eine Schweigepflichtentbindung vorliegt. Welcher Zeitraum w&#xE4;re dann entscheidend: Der Zeitraum zwischen dem Eintrag in der Krankenakte und dem Vertragsabschluss oder dem Bedarf der Einsicht in die Krankenakten?&#xDC;ber eine unverbindliche Gef&#xE4;lligkeits&#xE4;u&#xDF;erung w&#xFC;rde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Gr&#xFC;&#xDF;enDaniel&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/16</link></item></channel></rss>

