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<rss version="2.0"> <channel><title>Fahrerlaubnisrecht</title><description>Fragen zur Fahrerlaubnis</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Fahrerlaubnisrecht_23</link><item><title>Wiedererteilung der Fahrerlaubnis</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 17:13:33 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Ich habe nach einer Verkehrskontrolle, und mit Zustellung eines Strafbefehls meine Fahrerlaubniss f&#xFC;r ein Jahr entzogen bekommen. Dies begr&#xFC;ndete sich auf den nicht wiedersprochenen und zu recht&#xA0;festgestellten erh&#xF6;ten Alkoholspiegel in meinem Blut. Diese liegt jetzt &#xFC;ber 20 Jahre zur&#xFC;ck. Kann ich denn F&#xFC;hrerschein ohne erneute Fahrpr&#xFC;fung zur&#xFC;ck erhalten?
MfG
Schuldt &lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/14</link></item><item><title>Wiedererteilung der FE</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 17:12:04 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kotz, Sehr geehrte Forenmitglieder, 
mit Interesse habe ich die Erkl&#xE4;rungen betreff der Wiedererteilung der FE gelesen.
www.ra-kotz.de/entzug_der_fahrerl_.htm
Kurzes Einleitung - Start
Meine FE ist mir vor l&#xE4;ngerer Zeit entzogen worden (&gt;10 Jahre) Ma&#xDF;geblicher Grund daf&#xFC;r war - Mehr als 18 Punkte in Flensburg (Rote Ampel, abgefahrene Reifen, Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und Geschwindigkeits&#xFC;bertretungen)
Ich musste damals, ich glaub bei 9 oder 11 Punkte in Flensburg, zur MPU
Diese bestand ich im ersten Anlauf - Dann folgten weitere Punkte, die schon vor der Untersuchung begangen wurden und die FE wurde entzogen
Es gab keine Alkohol oder Rauschgiftdelikte.&#xA0;
Kurze Einleitung Ende
Eines verstehe ich aber nicht:&#xA0;
Wenn die FE l&#xE4;nger als 2 Jahre weg ist - warum sollte ich dann die Wiedererteilung der FE beantragen?
Bei Wiedererteilung m&#xFC;sste ich eine MPU, die mit weiteren Kosten verbunden ist, &#xFC;ber mich ergehen lassen - Und - ich muss auch erneut eine theoretische und praktische Pr&#xFC;fung ablegen
Wenn ich die FE &#xFC;ber eine Fahrschule&#xA0;neu&#xA0;mache - dann muss ich nicht zur MPU - Dies w&#xFC;rde&#xA0;Kosten&#xA0;in H&#xF6;he von ca. 360 Euro sparen!Mit freundlichem Gru&#xDF;&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/13</link></item><item><title>Sperrfristverk&#xFC;rzung nach Alkoholfahrt</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 17:10:05 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo!
Folgendes Problem und ich hoffe, es kann mir jemand helfen!
Letztes Jahr kurz vor Weihnachten bin ich unter Alkoholeinfluss Auto gefahren und habe einen Unfall ohne Personenschaden gebaut. Der Blutalkoholtest hat letztenendes einen Wert von 1,3 Promille ergeben. Ich bin Erstt&#xE4;ter und bin auch vorher nie straff&#xE4;llig gewesen. Der Starfbefehl kam im Februar: Geldstrafe und 12 Monate Entzug der Fahrerlaubnis. Ich hab mich mit der Strafe zu erst abgefunden. Nun brauch ich aber aus beruflicher Sicht meinen F&#xFC;hrerschein so schnell wie m&#xF6;glich wieder. Hab im Internet gelesen, dass man seine Sperrzeit verk&#xFC;rzen kann... Hab ich &#xFC;berhaupt diese M&#xF6;glichkeit? Wenn ja, was kann ich machen und um wie viele Monate kann man diese Zeit maximal verk&#xFC;rzen?
Ich hoffe, es knn mir jemand helfen! Und vielen Dank schon mal im Voraus!!&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/12</link></item><item><title>Fahrverbot in Italien</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 17:07:08 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;X ist Deutscher und wurde in Italien wegen Alkohol am Steuer &#xFC;ber 1,6 Promille mit einem Fahrverbot von 6 Wochen belegt und zur Durchf&#xFC;hrung der MPU in Italien verpflichtet. Sein F&#xFC;hrerschein (FS) wurde sichergestellt. Im Wissen, dass die italienischen Beh&#xF6;rden nicht berechtigt sind, ausl&#xE4;ndische F&#xFC;hrerscheine einzubehalten, hat X die R&#xFC;ckgabe seines FS verlangt. Die italienische Beh&#xF6;rde hat den FS nun an das f&#xFC;r X zust&#xE4;ndige Kreisverwaltungsreferat in D geschickt mit dem Hinweis, der FS sei X zur&#xFC;ckzugeben, und er sei darauf hinzuweisen, dass bis zum Ausgang der &#xE4;rztlichen Untersuchung f&#xFC;r X ein Fahrverbot auf italienischem Staatsgebiet bestehe.Die italienische Beh&#xF6;rde hat das KVR nicht expressis verbis auf eine Trunkenheitsfahrt hingewiesen, sondern lediglich auf ein Fahrverbot in Italien bis zum Ausgang der &#xE4;rztlichen Untersuchung. Die k&#xF6;nnte nat&#xFC;rlich auch wegen anderer Ursachen gefordert worden sein.Wie, wenn dem KVR nur das Fahrverbotsdekret ohne explizite Begr&#xFC;ndung vorliegt? Kann das KVR trotzdem eine MPU verlangen?Was kann X tun?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/10</link></item><item><title>Fahren ohne Fahrerlaubnis</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 16:58:34 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Hallo,
ich habe letzte Woche auf einer kaum befahrenen Hinterstrasse in unserem Dorf mit meiner minderj&#xE4;hrigen Schwester, die den F&#xFC;hrerschein noch nicht hat, Anfahren ge&#xFC;bt. Durch einen ungl&#xFC;cklichen Zufall wurden wir dabei von der Polizei "erwischt". Ich bin selbst noch in der Probezeit und nicht Halter bzw. Besitzer des Wagens, er ist auf meinen Vater zugelassen,der davon nichts wusste; ich bin lediglich mitversichert.
Mit welchen Konsequenzen m&#xFC;ssen meine Schwester und ich rechnen?
&#xA0;
Mfg
Marina&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/5</link></item><item><title>Umsetzung neue EU-F&#xFC;hrerscheinrichtlinie in Dtl. </title><pubDate>Thu, 13 May 2010 16:54:15 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Schafft die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Dtl. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch die M&#xF6;glichkeit, wieder den alten F&#xFC;hrerschein zur&#xFC;ck zu erhalten (Berechtigung f&#xFC;r alte Klassen), da &#xE4;hnliche Verfahrensweise in anderen L&#xE4;ndern der EU auch gilt?Gibt es hierzu Schon Ausf&#xFC;hrungsbestimmungen?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/2</link></item><item><title>F&#xFC;hrerscheinrichtlinie und alte F&#xFC;hrerscheine</title><pubDate>Thu, 13 May 2010 16:51:47 +0200</pubDate><description>&lt;p&gt;Schafft die Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in Dtl. mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch die M&#xF6;glichkeit, wieder den alten F&#xFC;hrerschein zur&#xFC;ck zu erhalten (Berechtigung f&#xFC;r alte Klassen), da &#xE4;hnliche Verfahrensweise in anderen L&#xE4;ndern der EU auch gilt?Gibt es hierzu Schon Ausf&#xFC;hrungsbestimmungen?&lt;/p&gt;</description><link>http://www.verkehrsrechtsiegen.de/Forum/Gehe-zu/1</link></item></channel></rss>

