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Forum - Wiedererteilung der FE
ohne FE (Gast)
Wiedererteilung der FE
Wiedererteilung der FE
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Kotz, Sehr geehrte Forenmitglieder, mit Interesse habe ich die Erklärungen betreff der Wiedererteilung der FE gelesen.
www.ra-kotz.de/entzug_der_fahrerl_.htm
Kurzes Einleitung - Start
Meine FE ist mir vor längerer Zeit entzogen worden (>10 Jahre) Maßgeblicher Grund dafür war - Mehr als 18 Punkte in Flensburg (Rote Ampel, abgefahrene Reifen, Rechtsfahrgebot nicht eingehalten und Geschwindigkeitsübertretungen)
Ich musste damals, ich glaub bei 9 oder 11 Punkte in Flensburg, zur MPU
Diese bestand ich im ersten Anlauf - Dann folgten weitere Punkte, die schon vor der Untersuchung begangen wurden und die FE wurde entzogen
Es gab keine Alkohol oder Rauschgiftdelikte.
Kurze Einleitung Ende
Eines verstehe ich aber nicht:
Wenn die FE länger als 2 Jahre weg ist - warum sollte ich dann die Wiedererteilung der FE beantragen?
Bei Wiedererteilung müsste ich eine MPU, die mit weiteren Kosten verbunden ist, über mich ergehen lassen - Und - ich muss auch erneut eine theoretische und praktische Prüfung ablegen
Wenn ich die FE über eine Fahrschule neu mache - dann muss ich nicht zur MPU - Dies würde Kosten in Höhe von ca. 360 Euro sparen! Mit freundlichem Gruß
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