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Forum - Polizei - Zutrittsrecht
Dobby (Gast)
Polizei - Zutrittsrecht
Polizei - Zutrittsrecht
Sachverhalt: Wir habe eine Wohnung vermittet in einem unserer Häuser. Die Haustüre ist immer fest verschlossen, so dass jeder klingeln muss der das Haus betreten will. Im Haus selber führen einzelne Wohnungstüren zu den vermieteten Flächen. Der Mieter soll seinen Führerschein abgeben, so dass die Polizei verbei kommt und die Herausgabe fordern möchte. Da der Mieter nicht da ist, klingeln sie in den anderen WOhneinheiten und verlangenzutritt zu Haus um an der Wohnungstür nochmal zu versuchen den Mieter zu erwischen.
Frage: Hat die Polizei das Recht das Haus zu betreten, wenn ich die Tür öffne und die eigendlich gesuchte Person nicht da ist?
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