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 Rechtsanwälte Kotz Telefonberatung

Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie darüber informieren, dass mir mit Wirkung zum 21.04.2010 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die widerrufliche Berechtigung zuerkannt wurde, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen.

Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere nachfolgende Bereiche:

-          Verkehrshaftungsrecht (Unfälle – Kfz ./. Kfz, Radfahrer, Fußgänger, Tiere

-          Verkehrszivilrecht – insbesondere Sachschäden

-          Fahrzeugschäden, Fahrzeugschadensberechnung

-          Verkehrsvertragsrecht (Autokauf und Autoleasing)

-          Verkehrssachverständige/Verkehrssachverständigenrecht

-          Verkehrszivilrecht – insbesondere Personenschäden

-          Verkehrsmedizin – Toxikologie

-          Kraftfahrzeugversicherung

-          Kaskoversicherung

-          Verkehrsverwaltungsrecht – Recht der Fahrerlaubnis

-          Verkehrsstrafrecht – Strafverfahrensrecht

-          Ordnungswidrigkeitenrecht

-          materielles Verkehrsrecht

Ich werde Ihnen in der Zukunft ausgewählte Probleme und Problemstellungen zum Verkehrsrecht vorstellen und näher erläutern.

Ihr

Dr. Christian Kotz

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt für Versicherungsrecht

Siegen/Kreuztal

11.05.2010, 23:11 von RAKotz | 27287 Aufrufe
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