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Fachanwalt für Verkehrsrecht
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie darüber informieren, dass mir mit Wirkung zum 21.04.2010 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die widerrufliche Berechtigung zuerkannt wurde, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Zum Verkehrsrecht gehören insbesondere nachfolgende Bereiche: - Verkehrshaftungsrecht (Unfälle – Kfz ./. Kfz, Radfahrer, Fußgänger, Tiere - Verkehrszivilrecht – insbesondere Sachschäden - Fahrzeugschäden, Fahrzeugschadensberechnung - Verkehrsvertragsrecht (Autokauf und Autoleasing) - Verkehrssachverständige/Verkehrssachverständigenrecht - Verkehrszivilrecht – insbesondere Personenschäden - Verkehrsmedizin – Toxikologie - Kraftfahrzeugversicherung - Kaskoversicherung - Verkehrsverwaltungsrecht – Recht der Fahrerlaubnis - Verkehrsstrafrecht – Strafverfahrensrecht - Ordnungswidrigkeitenrecht - materielles Verkehrsrecht Ich werde Ihnen in der Zukunft ausgewählte Probleme und Problemstellungen zum Verkehrsrecht vorstellen und näher erläutern. Ihr Dr. Christian Kotz Rechtsanwalt Fachanwalt für Verkehrsrecht Fachanwalt für Versicherungsrecht Siegen/Kreuztal
11.05.2010, 23:11 von RAKotz |
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