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Nach einer Betriebsaufgabe ist die gesetzliche Unfallversicherung noch für solche Unfälle eintrittspflichtig, die im Zusammenhang mit Betriebsabwicklungsaufgaben eintreten (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.02.2011, Az: L 2 U 556/09).
Verletzt sich der Versicherungsnehmer einer Unfallversicherung bei einem Sturz dadurch, dass er auf den Boden prallt, liegt darin ein von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis, für welches die Unfallversicherung eintrittspflichtig ist. Insowe...
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