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Parkt man sein Fahrzeug in einem Parkhaus und vergisst man sein Notebook nebst Handy vom Rücksitz zu nehmen, so ist dieses Verhalten grob fahrlässig. Kommt es sodann zu einem Einbruchdiebstahl in das Fahrzeug und wird das Notebook nebst Handy entw...
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie darüber informieren, dass mir mit Wirkung zum 21.04.2010 von der Rechtsanwaltskammer Hamm die widerrufliche Berechtigung zuerkannt wurde, neben der Berufsbezeichnung als Rechtsanwalt die Bezeichnung „F...
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