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Selbst rechtswidrig entnommene Blutproben können von einer Fahrerlaubnisbehörde gegen einen Fahrerlaubnisinhaber als Begründung für eine Führerscheinentziehung verwendet werden, da ein etwaiges Verwertungsverbot (z.B. Richtervorbehalt zur Blutprob...
Bei einer anhaltenden Psychose darf die Fahrerlaubnis durch die Führerscheinbehörde entzogen werden (VG Gelsenkirchen, Az.: 7 K 6037/08, Urteil vom 31.08.2009).
Begeht ein Fahrerlaubnisinhaber innerhalb von 3 Jahren 117 Verkehrsverstöße (vorallem Parkvergehen), so kann ihn die Fahrerlaubnisbehörde dazu auffordern, innerhalb einer bestimmten Frist ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen. Kommt...
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