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Parkt man sein Fahrzeug im 5 Meter-Trichter bzw. Einmündungsbereich einer Kreuzung und entstehen hierdurch Sichtbehinderungen für andere Verkehrsteilnehmer, muss man damit rechnen, dass das Fahrzeug abgeschleppt wird. Gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 StVO ...
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