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Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Verkehrsrecht Siegen – Rechtsanwälte Kotz

Herzlich Willkommen in unserem Verkehrsrechtsportal ! 

Wir freuen uns, dass Sie unsere Webseite zum Thema Verkehrsrecht besuchen. Wir möchten Sie hier zu zahlreichen verkehrsrechtlichen Themen umfassend informieren und Ihnen bei Problemen unsere fachkundige Unterstützung als Verkehrsanwälte anbieten.

Ihr Fachanwalt für Verkehrsrecht

Ihre Kanzlei für Verkehrsrecht & Bußgeldsachen in Kreuztal.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügen wir über das notwendige Know-How um Sie kompetent zu beraten und zu vertreten. Auf dieser Webseite finden Sie zudem sowohl aktuelle verkehrsrechtlich relevante Urteile und Entscheidungen als auch weitere hilfreiche Informationen und Tipps. Zum Beispiel erklären wir Ihnen, wie man sich nach einem Verkehrsunfall verhalten sollte und welche Schadensersatzansprüche Geschädigten zustehen. Aber auch Tipps zum Bußgeldbescheid oder Hinweise und Informationen zur aktuellen Rechtslage können Sie hier kostenlos nachlesen. Sollten Sie einmal tatkräftige Unterstützung benötigen, so zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns. Wie sind jederzeit für Sie und Ihr Anliegen da. Ganz egal ob Sie als Geschädigter eines Unfalls im Straßenverkehr ihre Rechte und Ansprüche durchsetzen wollen oder ihnen nach nach einem Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StvO) der Entzug der Fahrerlaubnis bzw. des Führerscheins droht.

Ihr gutes Recht ist unser Anspruch

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns, Ihr gutes Recht ist unser Anspruch und das seit nunmehr über 30 Jahren. Besuchen Sie unsere Kanzlei in Kreuztal im Kreis Siegen Wittgenstein. Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie nicht nur im Raum Siegen sondern gerne auch bundesweit. Nutzen Sie dazu am besten unsere einfache, flexible zeit- und ortsunabhängige Beratung Online.

Das wohl größte Problem im Straßenverkehr sind die Regeln. Werden sie gebrochen entsteht in der Regel Chaos. Aber wer hält sich schon gerne an Regeln?

Zitat: Unbekannt

verkehrsunfall: Wir helfen bei der Schadensregulierung und durchsetzen von Schadensersatzansprüchen

Verkehrsunfall

Sie hatten einen Unfall und benötigen Hilfe bei der Regulierung des Schadens oder der Durchsetzung Ihrer Anspüche auf Schadensersatz / Schmerzensgeld?

Schnelle Hilfe bei Bußgeldbescheid

Bußgeldsachen

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten wegen der Überschreitung der Geschwindigkeit, einem Rotlichtverstoß, einem Abstandsverstoß etc.?

verkehrsstrafrecht

Verkehrsstrafrecht

Sie haben einen schwerwiegende Verstoß gegen das geltende Straßenverkehrsrecht begangen und Ihnen drohen nun weitreichende Konsequenzen?

Unsere Hilfe im Verkehrsrecht

Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Verkehrsrecht und Verkehrsstrafrecht. Gerne beraten und vertreten wir Sie in allen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten.

Rechtsanwälte Kotz - Kreuztal

Grundsätzliches zum Straßenverkehrsrecht

Verkehrsrecht und VerkehrsstrafrechtVerkehrsrecht ist eine zusammenfassende Bezeichnung für diejenigen Rechtsnormen, die sich mit Straßenverkehr im weiteren Sinne beschäftigen. Es sind demnach Gesetze gemeint, welche die Veränderung des Ortes von Personen oder Gütern betreffen. Darunter fallen sowohl die Rechte und Pflichten der Verkehrsteilnehmer als auch die Zulassung für die Teilnahme am Straßenverkehr. Unter den Verkehrsbegriff kann nicht nur der Straßenverkehr, sondern auch der Schienen-, Wasser- und Luftverkehr subsumiert werden. Definiert wird der öffentliche Straßenverkehr als allgemein zugänglicher und für jede Art der Fortbewegung zur Verfügung stehender Verkehrsraum für Fahrzeuge und Fußgänger. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet, das sich aus Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts zusammensetzt.

Das private Verkehrsrecht – Verkehrshaftung und Schadensersatzansprüche

Im privaten Verkehrsrecht wird vor allem das Verkehrshaftungsrecht, also der Umgang mit Schadenspositionen und der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, geregelt. Hier kommt es häufig zu Überschneidungen mit dem Versicherungsrecht. Unter bestimmten Umständen können Opfer eines Verkehrsunfalls Ansprüche aus dem Deliktsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 823 ff. kodifiziert ist, aus dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geltend machen. Zum privaten Verkehrsrecht gehört ebenfalls das Verkehrsvertragsrecht. Dieses Rechtsgebiet befasst sich in erster Linie mit dem Transport von Waren und den zugrunde liegenden Rechtsverhältnissen wie beispielsweise einem Fracht- oder Speditionsvertrag. Zudem zählt zum Verkehrsvertragsrecht der Kauf und die Finanzierung von Fahrzeugen. Hier gelten mit einigen spezialgesetzlichen Ausnahmen die allgemeinen Vorschriften des Schuldrechts, das im zweiten Buch des BGB normiert ist.

Das öffentliche Verkehrsrecht – Vorschriften im Straßenverkehrsrecht

Dem öffentlichen Verkehrsrecht hingegen unterfällt unter anderem die gesamte Verkehrsregelung im öffentlichen Raum. Kernpunkt ist hierbei unter anderem die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO. Die Vorschriften des Straßenverkehrsrechts gelten gemäß § 1 Abs.1 StVG nicht nur auf den gewidmeten, also von einem öffentlichen Träger der Allgemeinheit bereitgestellten Straßen, Wegen und Plätzen, sondern überall dort, wo tatsächlich öffentlicher Verkehr stattfindet. Es kommt hier auf die Öffentlichkeit der Benutzung an, nicht auf das Wegeeigentum. Eine Straße ist öffentlich im verkehrsrechtlichen Sinne, wenn sie faktisch für die Allgemeinheit, also für jedermann, zur Benutzung für Verkehrszwecke offensteht und auch so benutzt wird. Für den Begriff der „Öffentlichkeit“ kommt es demnach darauf an, ob ein Bereich der Allgemeinheit zugänglich ist, das heißt ob er von einem zufälligen Personenkreis genutzt werden kann. Ein weiteres Teilgebiet des öffentlichen Verkehrsrechts ist das Verkehrsverwaltungsrecht. Es befasst sich hauptsächlich mit der Erteilung bzw. mit dem Entzug der Fahrerlaubnis. Innerhalb dieses Fahrerlaubnisrechts spielen Themen wie Fahreignung, Begutachtung oder Fahrtenbuch eine entscheidende Rolle. Des Weiteren ist auch die Zulassung von Fahrzeugen Teil dieses Rechtsgebiets.

Das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht

Rechtssystematisch zum Verwaltungsrecht gehörend, wird das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht aufgrund seiner häufigen Anwendung in der Praxis oftmals als eigenes Teilrechtsgebiet des Verkehrsrechts angesehen. Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht. Im Gegensatz zum Strafrecht fehlt dem Verhalten des Beschuldigten der ethische Unwert. Die Palette der Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr reicht von Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Auto über Rotlichtverstöße bis hin zu Parkvergehen. Folge eines solchen Verstoßes ist grundsätzlich die Verpflichtung zur Zahlung eines Bußgeldes, wobei unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Verwarnung ohne Verwarnungsgeld ausgesprochen werden kann. Neben der Erhebung eines Bußgeldes bzw. dem Bußgeldbescheid hat eine solche Verfehlung auch Auswirkungen auf bestehende Fahrerlaubnisse. Falls das Bußgeld 40 Euro ( ab 01.05.2014 60 Euro) überschreitet, erhält der Besitzer des Führerscheins mindestens einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Nach § 25 StVG können besonders schwerwiegende Verkehrsverstöße sogar mit einem Fahrverbot geahndet werden.

Das Verkehrsstrafrecht

Halt Polizei PolizeikontrolleDas Verkehrsstrafrecht umfasst diejenigen strafrechtlichen Tatbestände, die in einem Verhältnis zum öffentlichen Verkehr stehen. Solche Tatbestände enthält sowohl das Strafgesetzbuch (StGB) als auch das sogenannte Nebenstrafrecht. Aus dem StGB sind das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b zu nennen. Weitere Tatbestände finden sich zum Beispiel in § 21 StVG mit dem Fahren ohne Fahrerlaubnis oder in § 6 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) mit dem Fahren ohne Haftpflichtversicherungsschutz. Wie bei dem Begehen einer Verkehrsordnungswidrigkeit kann die Folge einer Verkehrsstraftat eine Geldstrafe, ein Fahrverbot oder eine Eintragung im Verkehrszentralregister sein. Des Weiteren können hier zusätzlich die Entziehung der Fahrerlaubnis, die Verlängerung der Probezeit oder gar eine Haftstrafe angeordnet werden. Bei Zweifeln an der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges kann die zuständige Behörde zudem eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) verhängen. Um solche Strafen auszusprechen muss allerdings ein Zusammenhang zwischen der begangenen Tat und dem Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen.

Urteile und Rechtstipps aus dem Verkehrsrecht

Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns!

Als erfahrene Verkehrsanwälte beraten und vertreten wir Sie engagiert und kompetent in allen Angelegenheiten rund um das Verkehrsrecht. Nahezu jeder Bürger wird im alltäglichen Leben regelmäßig als Verkehrsteilnehmer mit verkehrsrechtlichen Fragen konfrontiert.

Dies kann als Fußgänger, Autofahrer oder auch als Radfahrer der Fall sein. Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat nach einem Unfall bei der Unfallabwicklung oder bei der Geltendmachung von Ansprüchen zur Seite. Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts beraten wir Sie umfassend in Bußgeldangelegenheiten und prüfen Ihre realistischen Chancen und Einspruchsmöglichkeiten bei einem verhängten Bußgeld. Im Fahrerlaubnisrecht bei der nicht selten existenzbedrohenden Fahrerlaubnisentziehung suchen wir nach Möglichkeiten um das Schlimmste für Sie zu verhindern. Durch die immer komplizierter werdende Gesetzeslage ist einem Unfallbeteiligten dringend zu raten, einen versierten Fachanwalt zur Wahrung seiner Rechte hinzuzuziehen. Mit der Einführung des Schadensmanagements bei Unfallversicherungen, bei der die Versicherung so früh wie möglich an den Geschädigten herantritt, ist die Beratung durch einen eigenen Rechtsanwalt, der ausschließlich die eigenen Interessen vertritt, unverzichtbar geworden. Einem Laien wird es kaum möglich sein gegen die Spezialisten der Unfallversicherung seine Interessen angemessen durchzusetzen.

Hervorzuheben ist hier noch, dass Ihre Anwaltskosten bei einem unverschuldeten Unfall von der gegnerischen Versicherung zu tragen sind. Auch im Bereich des öffentlichen Verkehrsrechts, insbesondere im Ordnungswidrigkeitenrecht, beraten wir sie umfassend in Bußgeldangelegenheiten und im Fahrerlaubnisrecht. Gerade im Bußgeldverfahren gibt es eine Reihe von Fehlerquellen innerhalb und außerhalb des Verwaltungsapparates, wodurch es kaum einen aussichtlosen Fall in diesem Bereich gibt. Im Fahrerlaubnisrecht ist eine qualifizierte Beratung und Vertretung gerade wegen der Modifizierung des Punktesystems zu empfehlen. Falls Sie zur Wiedererlangung Ihres Führerscheins eine MPU absolvieren müssen, können wir Sie auch hier fachmännisch beraten. Die Gründe für die Anordnung einer MPU sind vielfältig. Daraus folgt, dass ebenso jede Beratung für einen solchen Test auf den Einzelfall abgestimmt werden muss.

Verhalten nach einem Verkehrsunfall und Schadensersatzansprüche

Direkt nach dem Unfall

I. Allgemein – direkt nach dem Verkehrsunfall:

Ein Verkehrsunfall in Siegen / Kreuztal und Umgebung ist immer eine sehr ärgerliche Angelegenheit, egal ob Sie diesen selbst verschuldet haben oder ein anderer Verkehrsteilnehmer Ihr Auto bei einem Unfall beschädigt hat.

Richtiges verhalten nach VerkehrsunfallNach einem Verkehrsunfall sollten Sie am Unfallort die Ruhe bewahren. Sie müssen auf jeden Fall an der Unfallstelle verbleiben und den übrigen Unfallbeteiligten Ihren vollständigen Namen samt Anschrift, Ihr KFZ-Kennzeichen, die Daten Ihrer Haftpflichtversicherung (soweit Sie dies können) und den Halter des Fahrzeugs nennen, falls dieses auf eine andere Person angemeldet ist. Verlassen Sie den Unfallort nicht einfach, ohne die zuvor genannten Daten bei den Unfallbeteiligten zu hinterlassen. Dies würde ein unerlaubtes entfernen vom Unfallort darstellen und wäre nach § 142 StGB strafbar (dies wird mit Geldstrafe und Fahrverbot geahndet).

Ferner sollten Sie Beweise sichern. Machen Sie Fotos mit Ihrem Handy von den Beschädigungen des gegnerischen Fahrzeugs, der Splitterfelder. Sofern Sie Kreide im Fahrzeug haben, markieren Sie die Fahrzeugstellungen nach dem Verkehrsunfall. Weiterhin sollten Sie sich die Namen und Anschriften von Zeugen notieren.

Sie sollten nach jedem Verkehrsunfall zu Beweissicherungszwecken die Polizei zum Unfallort rufen. In der Praxis kommt es häufig auch bei eindeutigen Verkehrsunfällen später zum Streit über den Unfallhergang und die Verkehrsunfallverursachung. Seien Sie vorsichtig mit Ihren Äußerungen gegenüber den aufnehmenden Polizeibeamten, wenn ein Verschulden Ihrerseits am Verkehrsunfall in Frage kommt und Sie nach dem Verkehrsunfall noch unter Schock stehen. In diesen Fällen ist es ratsam keine Äußerungen über den Verkehrsunfallhergang zu tätigen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zum Verkehrsunfallhergang gegenüber der Polizei am Verkehrsunfallort einzulassen! Sie können den Verkehrsunfallhergang aus Ihrer Sicht auch noch zuhause in Ruhe schriftlich verfassen und nachreichen. Voreilige Schuldeingeständnisse oder unbedachte Äußerungen vor den aufnehmenden Polizeibeamten erschwert die spätere Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche.

In der Regel ist es ratsam zur Schadensregulierung mit der gegnerischen Versicherung einen Anwalt oder am besten noch einen Fachanwalt einzuschalten. Seien Sie bei allzu „netten“ Versicherungen vorsichtig. Die gegnerische Versicherung hat kein Geld zu verschenken. Vorallem bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden (HWS-Distorsion, BWS-Distorsion, Prellungen etc.) sollten Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche beauftragen. Die diesbezüglich entstehenden Kosten hat grundsätzlich die gegnerische Haftpflichtversicherung bzw. der Schädiger zu tragen. Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren die die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt, richtet sich nach dem Betrag, den diese reguliert hat.

Wenn Sie den Verkehrsunfall verursacht haben, müssen Sie den Verkehrsunfall unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung melden.

Je nach Verkehrsunfall, müssen Sie zudem Ihre Kaskoversicherung, Ihre Rechtsschutzversicherung, Ihre Schutzbrief-Versicherung, Ihre private Unfallversicherung oder Lebensversicherung, Ihre private Krankenversicherung, Ihre gesetzliche Rentenversicherung oder Unfallversicherung hierüber informieren. Bei einem sog. „Wegeunfall“, bei Fahrten zur Arbeitsstelle oder von der Arbeitsstelle nach Hause, müssen Sie Ihren Arbeitgeber und die jeweilige Berufsgenossenschaft über den Verkehrsunfall informieren.

Nach einem Verkehrsunfall muss der Schädiger den Schadensfall innerhalb von 7 Tagen seiner Versicherung melden. Meldet er den Schaden nicht, so riskiert er seinen Haftpflicht-Versicherungsschutz.

Unsere Kontaktinformationen

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

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Titel-Bild: U. J. Alexander/shutterstock