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Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall: Wann die 1,8-fache Gebühr gilt

Eine Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall auf das 1,8-fache forderte eine Rechtsanwältin nach einer chaotischen Schadensregulierung von der gegnerischen Versicherung. Der massive Mehraufwand bei der Abrechnung der Geschäftsgebühr resultierte dabei ausgerechnet aus den Fehlern des Versicherers bei der versprochenen Mietwagenvermittlung.

Den vorliegenden Urteilstext lesen: Urteil Az.: 4 C 341/23

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal
  • Datum: 27.09.2023
  • Aktenzeichen: 4 C 341/23
  • Verfahren: Zivilprozess um Anwaltskosten
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Gebührenrecht

Versicherung muss höhere Anwaltsgebühr zahlen bei atypischem Mehraufwand durch eine gescheiterte Mietwagenvermittlung.

  • Anwälte dürfen bei viel Arbeit die Gebühren nach eigenem Ermessen erhöhen
  • Die gescheiterte Mietwagenvermittlung der Versicherung verursachte erheblichen und notwendigen Mehraufwand
  • Zusätzliche Telefonate und eine Beschwerde rechtfertigen die Abrechnung über dem Standardsatz
  • Die Versicherung muss zudem Zinsen ab dem Tag der Mahnung leisten

Wer trägt die Kosten bei einer Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall?

Ein Verkehrsunfall bringt nicht nur Blechschaden mit sich, sondern oft auch einen zähen Kampf um die Schadensregulierung. In einem bemerkenswerten Fall vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal ging es nicht um die Reparaturkosten selbst, sondern um die Frage, wie viel Arbeit eine Rechtsanwältin in Rechnung stellen darf, wenn die gegnerische Versicherung Fehler macht. Der Streitwert mag mit knapp 400 Euro gering erscheinen, doch die dahinterstehende Rechtsfrage zur Erhöhung der Geschäftsgebühr nach einem Unfall ist für die Abwicklung von Haftpflichtschäden von zentraler Bedeutung.

Ein telefonierender Mann zeigt am Schalter auf ein Unfallauto, während der Mitarbeiter ratlos die leeren Hände hebt.
Versäumnisse der Versicherung bei der Schadensregulierung rechtfertigen eine Erhöhung der anwaltlichen Geschäftsgebühr. | Symbolbild: KI

Der Fall begann mit einem klassischen Verkehrsunfall. Die Haftung war dem Grunde nach klar, und der unstreitige Schaden am Fahrzeug des Geschädigten belief sich auf 11.422,45 Euro. Doch die Abwicklung lief aus dem Ruder. Die Haftpflichtversicherung bot dem Unfallopfer an, einen Mietwagen zu vermitteln. Der Mann nahm dieses Angebot an, in der Hoffnung auf eine unkomplizierte Lösung. Doch genau hier begann das Problem: Aufgrund der Untätigkeit eines Mitarbeiters der Versicherung oder einer fehlerhaften Datenweiterleitung kam die Vermittlung nie zustande.

Der Geschädigte stand nun ohne den versprochenen Wagen da und musste sich selbst kümmern. Er mietete bei einem anderen Anbieter ein Ersatzfahrzeug an. Um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben und die Differenz zu den Tarifen der Versicherung erstattet zu bekommen, schaltete er seine Anwältin ein. Diese musste nun deutlich mehr tun als üblich: Sie korrespondierte nicht nur mit der Versicherung, sondern parallel mit dem neuen Autovermieter, klärte den Sachverhalt auf und reichte sogar eine Vorstandsbeschwerde bei dem Versicherungsunternehmen ein. Für diesen Mehraufwand berechnete sie eine 1,8-fache Geschäftsgebühr statt der üblichen 1,3-fachen Gebühr. Die Versicherung weigerte sich, diesen Aufschlag zu zahlen.

Nach welchen Regeln berechnet sich das Anwaltshonorar?

Um den Streit zu verstehen, muss man einen Blick in das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) werfen. Anwälte werden bei der außergerichtlichen Vertretung meist nach dem Gegenstandswert bezahlt. Dabei sieht das Gesetz einen Gebührenrahmen vor.

Was ist die Schwellengebühr?

In durchschnittlichen Fällen der Unfallregulierung setzen Juristen die sogenannte Regelgebühr oder Schwellengebühr von 1,3 an. Dies ist der Standardwert für Fälle, die weder besonders einfach noch besonders schwierig sind. Das Gesetz erlaubt jedoch eine Gebühr von 0,5 bis 2,5.

Eine Erhöhung über den Schwellenwert von 1,3 hinaus ist nur zulässig, wenn die Tätigkeit umfangreich oder schwierig war. Hier greift das sogenannte „billige Ermessen“ (§ 14 RVG). Der Anwalt darf bestimmen, wie hoch er seine Leistung bewertet, muss dies aber im Streitfall begründen können. Kriterien hierfür sind:

  • Die Dauer der Bearbeitung.
  • Der Umfang der Korrespondenz.
  • Die Schwierigkeit der Rechtsfragen.
  • Die Bedeutung der Angelegenheit für den Mandanten.

Die Rechtslage ist oft nicht eindeutig, da „Umfang“ und „Schwierigkeit“ unbestimmte Rechtsbegriffe sind. Versicherungen argumentieren standardmäßig, dass die Schadensregulierung ein Massengeschäft sei und selten mehr als die 1,3-fache Gebühr rechtfertige. Anwälte halten dagegen, wenn durch das Verhalten der Versicherung ein erhöhter Aufwand entsteht.

Was waren die Argumente im Streit um die Gebührenhöhe?

In diesem Verfahren prallten zwei Sichtweisen aufeinander. Der geschädigte Autofahrer und seine Anwältin argumentierten, dass die gescheiterte Mietwagenvermittlung eine Ausnahmesituation geschaffen habe.

Die Anwältin führte an, dass sie sofort und intensiv eingreifen musste, um den Anspruch auf Ersatz notwendiger Aufwendungen (§ 249 BGB) zu sichern. Wäre sie untätig geblieben, hätte die Versicherung später behaupten können, der teurere Mietwagen sei nicht notwendig gewesen. Die Anwältin verwies auf die intensive Korrespondenz, die Abstimmung mit der Autovermietung und die Vorstandsbeschwerde. In der Klageschrift wurden die zusätzlichen Tätigkeiten auf drei Seiten farblich hervorgehoben dargestellt.

Das Versicherungsunternehmen sah das naturgemäß anders. Die Juristen des Konzerns vertraten die Auffassung, die Angelegenheit sei trotz der Panne bei der Vermittlung „im üblichen Rahmen“ verblieben.

„Das von der Beklagten unterbreitete Mietwagenangebot hätte ohne Weiteres angenommen werden können, so dass nur eine einfache Abwicklung nötig gewesen wäre.“

So argumentierte die Versicherungsinstitution. Sie gestand maximal eine leichte Erhöhung auf 1,5 zu, lehnte die geforderte 1,8-fache Gebühr aber kategorisch ab. Zudem bestritt das Unternehmen, dass die Verzögerung durch den eigenen Mitarbeiter einen so massiven anwaltlichen Mehraufwand rechtfertige.

Warum hielt das Gericht die 1,8-fache Gebühr für gerechtfertigt?

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal entschied am 27.09.2023 zugunsten des Unfallopfers und verurteilte die Versicherung zur vollen Zahlung der offenen 396,27 Euro. Das Gericht nahm eine detaillierte Prüfung vor und stützte sich dabei auf objektive Kriterien.

Das Kriterium des objektiven Arbeitsaufwands

Entscheidend für das Gericht war nicht das subjektive Empfinden der Anwältin, sondern der objektive Maßstab. Das Gericht prüfte, ob ein durchschnittlicher Anwalt in einer vergleichbaren Situation ebenfalls diesen Aufwand gehabt hätte.

Das Urteil stellte klar, dass die gescheiterte Mietwagenvermittlung der Auslöser für eine atypisch hohe Arbeitsbelastung war. Da der Geschädigte bereits einen anderen Wagen angemietet hatte, entstand ein Dreiecksverhältnis zwischen Mandant, Versicherung und Autovermieter, das koordiniert werden musste.

Das Gericht führte in seiner Begründung aus:

„Der hier dargelegte und von der Beklagten nicht substantiiert bestrittene Arbeitsaufwand war wegen der gescheiterten Mietwagenvermittlung und der hieraus folgenden Notwendigkeit zur parallelen Kommunikation mit dem bereits beauftragten Mietwagenunternehmen atypisch hoch.“

Notwendigkeit der Maßnahmen

Ein zentraler Punkt der richterlichen Entscheidung war die Frage der Erforderlichkeit. Hätte die Anwältin einfach abwarten können? Nein, sagte das Gericht. Ein bloßes Abwarten hätte für den Mandanten ein erhebliches finanzielles Risiko bedeutet. Er lief Gefahr, auf den höheren Kosten des selbst angemieteten Wagens sitzen zu bleiben. Daher war das sofortige und umfangreiche Eingreifen der Juristin notwendig, um den Schadenersatzanspruch zu sichern.

Das Gericht wies das Argument der Versicherung zurück, die Sache sei einfach gewesen. Die Versicherung hatte die detaillierte Aufstellung der Tätigkeiten (inklusive der Vorstandsbeschwerde) nicht ausreichend widerlegt. Wer behauptet, ein Aufwand sei nicht entstanden, muss im Zivilprozess konkret darlegen, warum die gegnerische Darstellung falsch ist. Ein pauschales Bestreiten reichte dem Richter hier nicht.

Ab wann muss die Versicherung Verzugszinsen zahlen?

Neben der Hauptforderung ging es auch um die Frage, ab wann die Versicherung Zinsen auf den offenen Betrag zahlen muss. Der Geschädigte verlangte Zinsen seit dem Zugang seiner Mahnung.

Das Gericht prüfte hier die Voraussetzungen des § 286 BGB. Eine Versicherung gerät nicht automatisch mit dem Erhalt einer Rechnung in Verzug. Es bedarf in der Regel einer Mahnung, die eine eindeutige Aufforderung zur Leistung beinhaltet.

Der Kläger hatte am 06.04.2023 eine Mahnung verschickt. Das Gericht stellte fest, dass dieses Schreiben am 11.04.2023 bei der Versicherung eingegangen war.

„Mit dem Ausgleich der Forderung ist die Beklagte deshalb seit diesem Zeitpunkt im Zahlungsverzug.“

Damit sprach das Gericht dem Kläger Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.04.2023 zu. Die Argumentation der Versicherung, das bloße Setzen einer Frist in der Rechnung genüge nicht, war zwar theoretisch richtig, griff aber im konkreten Fall nicht, da eine wirksame Mahnung nachweislich zugegangen war.

Welche Konsequenzen hat das Urteil für die Schadensregulierung?

Das Urteil des Amtsgerichts Hohenstein-Ernstthal (Az. 4 C 341/23) stärkt die Position von Unfallgeschädigten und ihren Anwälten, wenn die gegnerische Versicherung Fehler bei der Abwicklung macht. Es zeigt, dass Versicherungen nicht pauschal an der 1,3-fachen Regelgebühr festhalten können, wenn sie selbst durch Pannen den Verwaltungsaufwand in die Höhe treiben.

Die wichtigsten Erkenntnisse für die Praxis:

  • Dokumentation ist alles: Die detaillierte und farblich hervorgehobene Auflistung der Tätigkeiten in der Klageschrift war entscheidend für den Erfolg.
  • Fehler der Versicherung kosten Geld: Wenn eine Versicherung Serviceleistungen (wie eine Mietwagenvermittlung) anbietet und diese scheitern, muss sie die Kosten für die anwaltliche Bereinigung der Situation tragen.
  • Ermessensspielraum bestätigt: Das Gericht billigte dem Anwalt einen Spielraum bei der Festsetzung der Gebühr zu, solange die Kriterien (Umfang, Schwierigkeit) objektiv nachvollziehbar sind.

Die Versicherung muss nun nicht nur die restlichen Anwaltsgebühren von 396,27 Euro zahlen, sondern trägt auch die gesamten Kosten des Verfahrens sowie die Zinsen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Für den Geschädigten bedeutet dies, dass er vollständig so gestellt wird, als hätte die Versicherung den Schaden von Anfang an korrekt reguliert.

Probleme bei der Unfallregulierung? So sichern Sie Ihre Ansprüche

Eine professionelle Schadensabwicklung ist entscheidend, um nicht auf Kosten für Mietwagen oder Sachverständige sitzen zu bleiben. Unser Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft die Abrechnungen der Versicherung detailliert und setzt Ihre berechtigten Ansprüche konsequent durch. Wir übernehmen die gesamte Kommunikation mit der Gegenseite, damit Sie nach einem Unfall rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

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Experten Kommentar

Eine Vorstandsbeschwerde wirkt oft Wunder, wenn die Regulierung durch Fehler der Gegenseite ins Stocken gerät. Viele Kollegen scheuen diesen bürokratischen Mehraufwand, doch erst dieser offizielle Druck zwingt Versicherer, den Fall aus der automatisierten Massenbearbeitung herauszufiltern. Ohne diesen Hebel bleibt man im Mahn-Karussell der Sachbearbeiter hängen, die oft nur strikte Kürzungsquoten abarbeiten.

Was viele nicht wissen: Den Konzernen geht es hier nie um die 400 Euro, sondern um die Abwehr eines gefährlichen Präzedenzfalls. Sobald Gerichte höhere Sätze für hausgemachte Servicepannen akzeptieren, bricht das Kalkulationsmodell der Schadensabteilungen zusammen. Ich dokumentiere daher jede unbeantwortete Mail akribisch, um den Mehraufwand für das Gericht unangreifbar zu machen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Erhöhen Fehler der Versicherung den erstattungsfähigen Gebührensatz des Anwalts?

JA, WENN FEHLER DER VERSICHERUNG ZU EINEM OBJEKTIV HÖHEREN ARBEITSAUFWAND FÜR DEN ANWALT FÜHREN. Während sonst eine Schwellengebühr von 1,3 gilt, rechtfertigt atypischer Aufwand eine Steigerung. Das Gericht billigte im Beispielsfall wegen gescheiterter Service-Vermittlungen den 1,8-fachen Satz zu.

Der entscheidende Faktor ist die Abgrenzung zwischen subjektivem Ärger und juristischer Mehrarbeit. Verpatzt die Versicherung beispielsweise eine Mietwagenvermittlung durch falsche Datenweiterleitung, muss der Anwalt koordinierend eingreifen. Dieser zusätzliche Schriftverkehr macht den Fall atypisch. In der rechtlichen Mechanik überschreitet der Anwalt damit die übliche Gebühr rechtmäßig. Die Versicherung muss dann die höhere Gebühr als Verzugsschaden voll erstatten. Ohne nachweisbaren Mehraufwand bliebe es bei der Standardgebühr.

Unser Tipp: Bitten Sie Ihren Anwalt, den zeitlichen Mehraufwand durch die Versicherungsfehler im Forderungsschreiben detailliert aufzuschlüsseln. So sichern Sie den Erstattungsanspruch ab.


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Muss die Versicherung höhere Anwaltskosten bei gescheiterten Serviceangeboten zahlen?

JA, die Versicherung muss erhöhte Anwaltsgebühren übernehmen, wenn ihre eigenen Serviceangebote zur Schadenminderung im Nachgang scheitern. In solchen Fällen entsteht ein komplexer Koordinationsaufwand für den beauftragten Rechtsanwalt. Dieser Mehraufwand bei der notwendigen Neuorganisation muss durch eine überdurchschnittliche Geschäftsgebühr ausgeglichen werden.

Das Gericht begründet dies mit der entstandenen Notwendigkeit zur parallelen Kommunikation zwischen allen Beteiligten. Durch die misslungene Mietwagenvermittlung entstand ein atypisches Dreiecksverhältnis zwischen Kunde, Versicherung und Drittanbieter. Der Anwalt muss hier aktiv eingreifen, um finanzielle Nachteile für den Geschädigten abzuwenden. Die Gebühr ist laut Urteil wegen des massiven Koordinationsaufwands atypisch hoch anzusetzen. Wer Service anbietet und scheitert, muss die anwaltliche Bereinigung vollständig finanzieren.

Unser Tipp: Dokumentieren Sie jeden Korrekturversuch und nennen Sie Ihrem Anwalt präzise die Anzahl der nötigen Telefonate. So begründen Sie den erhöhten Zeitaufwand rechtssicher gegenüber dem Versicherer.


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Zählt eine Vorstandsbeschwerde als Mehraufwand für eine Gebührenerhöhung?

JA. Eine Vorstandsbeschwerde stellt einen erheblichen Mehraufwand dar und rechtfertigt eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über den Regelsatz hinaus. Dies gilt besonders, wenn die Versicherung durch eine Blockadehaltung die Bearbeitung massiv verzögert. Im Urteil wurde dieser Punkt als Teil der Begründung für den Faktor 1,8 akzeptiert.

Die übliche 1,3-Regelgebühr deckt lediglich durchschnittliche Fälle ab. Außergewöhnliche Maßnahmen wie Beschwerden an den Vorstand sprengen diesen rechtlichen Rahmen. Solche Schritte sind notwendig, wenn die Sachbearbeitung trotz intensiver Korrespondenz untätig bleibt. Das Gericht akzeptierte die Aufstellung der Anwältin gegen das pauschale Bestreiten der Versicherung. Die Beschwerde diente hier als strategisches Mittel zur Verfahrensbeschleunigung. Ein bloßer Frustabbau ohne Sachgrund reicht hingegen nicht aus. Der Mehraufwand muss durch konkrete Blockaden begründet sein.

Unser Tipp: Fragen Sie Ihren Anwalt, ob die Beschwerde als strategisches Mittel dokumentiert wurde. Nur ein sachlicher Grund rechtfertigt die Kostenerhöhung gegenüber der Gegenseite.


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Wie wehrt man sich gegen unberechtigte Kürzungen der Anwaltsgebühr?

Sie wehren sich durch eine lückenlose und extrem detaillierte Dokumentation jeder einzelnen Zusatz-Tätigkeit. Pauschale Kürzungen mit dem Argument „Massengeschäft“ sind unwirksam, wenn der Anwalt seine konkrete Darlegungslast erfüllt. Nur wer exakt nachweist, warum ein Schritt nötig war, zwingt die Versicherung zur punktuellen Widerlegung ihrer Kürzung.

Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Tiefe der Darstellung innerhalb der Klageschrift. Versicherungen scheitern oft vor Gericht, wenn sie auf eine farblich markierte Auflistung aller Einzeltätigkeiten nur pauschal antworten. Ein bloßes Bestreiten der Erforderlichkeit genügt den Richtern dann nicht mehr. Sie müssen konkret belegen, welche Komplikationen, wie etwa hohe Seitenanzahlen oder umfangreiche Korrespondenz, die Gebühr rechtfertigen. Im Urteil war diese visuelle Aufbereitung entscheidend für den Sieg. Absolute Transparenz schlägt hier das Argument des Standardfalls.

Unser Tipp: Bitten Sie Ihren Anwalt bei Honorarkürzungen um eine farblich strukturierte Tätigkeitsaufstellung. Akribische Dokumentation ist Ihre schärfste Waffe gegen die Kürzungsmaschinerie.


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Ab wann muss die Versicherung Verzugszinsen auf Anwaltskosten zahlen?

Verzugszinsen fallen erst ab dem Tag an, an dem die Versicherung eine wirksame Mahnung erhalten hat. Das Datum auf dem Rechnungskopf ist für den Zinslauf rechtlich unerheblich. Gemäß § 286 BGB setzt eine Rechnung den Schuldner nicht automatisch in Verzug. Es bedarf einer eindeutigen Zahlungsaufforderung.

Im Urteil forderten Juristen Zinsen bereits ab dem Absenden der Mahnung am 06. April. Das Gericht wies dies zurück. Entscheidend war allein der nachweisbare Zugang des Schreibens bei der Versicherung am 11. April. Erst ab diesem Zeitpunkt schuldet die Gegenseite Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Ohne diesen harten Zugangsnachweis riskieren Sie einen unnötigen Zinsverlust für die gesamte Postlaufzeit.

Unser Tipp: Versenden Sie Mahnungen per Fax mit Sendebericht oder Einschreiben. So beweisen Sie den exakten Zugangstag für den Zinsbeginn zweifelsfrei.


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Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung darstellt und ersetzen kann. Alle Angaben im gesamten Artikel sind ohne Gewähr. Haben Sie einen ähnlichen Fall und konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir klären Ihre individuelle Situation und die aktuelle Rechtslage.


Das vorliegende Urteil


Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal – Az.: 4 C 341/23


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