Kraftfahrzeugmietvertrag – Wirksamkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung
AG Hamburg, Az.: 25b C 59/16, Urteil vom 26.01.2017 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte […]