Verkehrsunfall – Überführungskosten für repariertes Fahrzeug
AG München – Az.: 331 C 13769/20 – Urteil vom 30.07.2021 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 689,68 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.09.2020 zu zahlen. 2. Die Beklagte wir verurteilt, den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten über 934,03 € für vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten freizustellen. 3. Die […]