Bei wiederholten verbotswidrigen Benutzungen eines Mobil- oder Autotelefons kann im Einzelfall ein Fahrverbot wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung angeordnet werden. Bei der Anordnung eines Fahrverbots ist jedoch im Rahmen des Zeitmoments zu berücksichtigen, über welchen Zeitraum (mehrfach in einem Jahr – mehrfach über mehrere Jahre hinweg) die wiederholten verbotswidrigen Benutzungen eines Mobil- oder Autotelefons begangen wurden (OLG Bamberg, Beschluss vom 23.11.2012, Az.: 3 Ss OWi 1576/12). Bei mehreren gleichartigen Verstößen in einer kurzen Zeitspanne kann ein Fahrverbot wegen einer beharrlichen Pflichtenverletzung angeordnet werden.
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