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Verkehrsunfall – Mithaftung Überholer gegenüber Linksabbieger

In Schramberg-Sulgen krachte es: Ein riskantes Überholmanöver traf auf einen plötzlichen Abbiegevorgang. Wer trägt die Schuld an dem Blechschaden? Das Gericht musste entscheiden, wer für den Unfall geradestehen muss, bei dem zwei Autofahrer unterschiedliche Versionen des fatalen Augenblicks präsentierten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: AG Oberndorf
  • Datum: 08.03.2023
  • Aktenzeichen: 10 C 265/22
  • Verfahrensart: Keine Angabe im Text
  • Rechtsbereiche: Keine Angabe im Text
  • Beteiligte Parteien:
  • Klägerin: Fordert von den Beklagten Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls.
  • Beklagte: Werden als Gesamtschuldner auf Zahlung von Schadensersatz in Anspruch genommen.
  • Um was ging es?
  • Sachverhalt: Die Klägerin fordert Schadensersatz von den Beklagten aufgrund eines Verkehrsunfalls, der sich am 17.11.2021 in Schramberg ereignet hat.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Klägerin begehrt weiteren Schadensersatz von den Beklagten aus dem Verkehrsunfallereignis.
  • Was wurde entschieden?
  • Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.040,89 Euro nebst Zinsen sowie Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 18,56 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
  • Folgen: Die Beklagten müssen der Klägerin 1.040,89 Euro nebst Zinsen und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden hälftig zwischen der Klägerin und den Beklagten aufgeteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall in Schramberg-Sulgen: Gericht entscheidet über Mithaftung bei Überholmanöver und Abbiegevorgang

Verkehrsunfall zwischen einem silbernen Volkswagen und einem blauen BMW auf einer deutschen Straße.
Mithaftung bei Verkehrsunfall zwischen Linksabbieger und Überholer | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Amtsgericht Oberndorf fällte am 08.03.2023 ein Urteil (Az.: 10 C 265/22) in einem Fall, der sich mit der Frage der Mithaftung bei einem Verkehrsunfall zwischen einem linksabbiegenden und einem überholenden Fahrzeug auseinandersetzt. Im Zentrum stand die Kollision zweier PKW in Schramberg-Sulgen, bei der die Verantwortlichkeiten und der genaue Unfallhergang strittig waren. Das Gericht musste klären, inwieweit die Fahrerin des abbiegenden Fahrzeugs und die Fahrerin des überholenden Fahrzeugs zur Entstehung des Unfalls beigetragen haben und wie der Schaden aufzuteilen ist.

Die Ausgangslage: Kollision zwischen Linksabbieger und Überholendem

Der Unfall ereignete sich am 17. November 2021 in Schramberg-Sulgen. Beteiligt waren ein Citroën C3 Picasso, gefahren von der Tochter der Klägerin (Zeugin …), und ein Audi A1, gesteuert von der Beklagten zu Ziffer 1. Die Beklagte zu Ziffer 1 beabsichtigte, mit ihrem Audi nach links in eine Grundstückseinfahrt abzubiegen. Die Zeugin …, die mit dem Citroën hinter dem Audi fuhr, setzte zum Überholen an, als es zur Kollision kam. Die Klägerin, Eigentümerin des Citroën, forderte Schadensersatz von der Beklagten zu Ziffer 1 (Fahrerin) und der Beklagten zu Ziffer 2 (Haftpflichtversicherung des Audi).

Der Streitpunkt: Fahrmanöver und Verantwortlichkeiten im Fokus

Die Darstellung des Unfallhergangs unterschied sich zwischen den Parteien erheblich. Kern des Streits war, wo genau sich der Audi der Beklagten auf der Fahrbahn befand, bevor er abbiegen wollte. Ebenso umstritten war, ob und wann die Beklagte zu Ziffer 1 den Blinker gesetzt hatte, um ihren Abbiegewunsch anzuzeigen. Die Klägerin argumentierte, dass die Beklagte zu Ziffer 1 unvermittelt und ohne rechtzeitiges Blinken abgebogen sei, während die Beklagten möglicherweise eine andere Version des Geschehens darstellten, die eine größere Verantwortung der überholenden Fahrerin nahelegte. Diese unterschiedlichen Schilderungen des Unfallhergangs waren entscheidend für die Beurteilung der Haftungsfrage.

Das Urteil des Amtsgerichts Oberndorf: Teilschuld für beide Unfallbeteiligte

Das Amtsgericht Oberndorf entschied, dass beide Parteien eine Mithaftung an dem Unfall tragen. Es verurteilte die Beklagten zur Zahlung eines Teils des geforderten Schadensersatzes an die Klägerin, wies die Klage im Übrigen aber ab. Dies bedeutet, dass das Gericht nicht die alleinige Schuld bei einer der Parteien sah, sondern eine Aufteilung der Verantwortung vornahm. Die genaue Aufteilung der Haftungsquote wird aus dem vorliegenden Auszug des Urteils nicht explizit deutlich, jedoch impliziert die teilweise Abweisung der Klage und die Kostenverteilung eine Teilschuld der Klägerin bzw. ihrer Tochter.

Die finanzielle Entscheidung: Schadensersatz und Kostenverteilung

Konkret wurden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.040,89 Euro nebst Zinsen zu zahlen. Dieser Betrag bezieht sich auf den Sachschaden am Fahrzeug der Klägerin. Zusätzlich muss die Beklagtenseite vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 18,56 Euro tragen. Die ursprüngliche Forderung der Klägerin war jedoch höher. Die Beklagte zu Ziffer 2 hatte bereits vorgerichtlich einen Betrag von 1.040,89 Euro unter Annahme einer Mithaftung der Klägerin von 2/3 gezahlt. Das Gericht scheint diese Einschätzung der Versicherung in Bezug auf die Schadenshöhe zu bestätigen, legte aber offenbar eine andere Haftungsverteilung zugrunde, da die Klage nicht vollständig abgewiesen wurde.

Die Kosten des Rechtsstreits wurden ebenfalls zwischen den Parteien aufgeteilt: Die Klägerin trägt 50 Prozent der Kosten, die Beklagten gesamtschuldnerisch die anderen 50 Prozent. Diese Kostenverteilung ist ein weiterer Indikator für die Feststellung einer Mithaftung beider Seiten durch das Gericht. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei beide Parteien die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung abwenden können. Der Streitwert wurde auf 2.081,78 Euro festgesetzt, was die finanzielle Dimension des Rechtsstreits widerspiegelt.

Bedeutung des Urteils für Betroffene in Verkehrsunfällen

Dieses Urteil des Amtsgerichts Oberndorf verdeutlicht die komplexe Rechtslage bei Verkehrsunfällen, insbesondere wenn Überholmanöver und Abbiegevorgänge zusammentreffen. Für Verkehrsteilnehmer, die in ähnliche Unfälle verwickelt werden, sind folgende Punkte von Bedeutung:

  • Sorgfaltspflichten beim Abbiegen: Fahrzeugführer, die abbiegen möchten, müssen dies rechtzeitig und deutlich ankündigen (Blinken!), sich vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr die Situation erkennt und das Abbiegemanöver gefahrlos möglich ist. Das rechtzeitige Setzen des Blinkers ist hierbei von entscheidender Bedeutung und kann im Streitfall als Beweismittel dienen.
  • Sorgfaltspflichten beim Überholen: Wer überholen will, muss sicherstellen, dass die Verkehrslage dies zulässt und andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden. Auch wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug langsam fährt oder sich am Fahrbahnrand orientiert, bedeutet dies nicht automatisch, dass ein gefahrloses Überholen möglich ist. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Anzeichen für ein bevorstehendes Abbiegemanöver des Vorausfahrenden erkennbar sind.
  • Beweislast und Unfallhergang: Nach einem Verkehrsunfall ist es oft schwierig, den genauen Hergang zu rekonstruieren. Zeugenaussagen, Unfallskizzen und gegebenenfalls ein Sachverständigengutachten spielen eine wichtige Rolle bei der Aufklärung. In diesem Fall war der genaue Ablauf des Unfalls streitig, was die Entscheidung des Gerichts maßgeblich beeinflusste. Eine gute Dokumentation des Unfallortes und die Sicherung von Beweismitteln sind daher essentiell.
  • Mithaftung möglich: Auch wenn eine Partei vermeintlich „im Recht“ ist, kann ein Gericht eine Mithaftung feststellen, wenn beide Unfallbeteiligten in irgendeiner Form zum Unfallgeschehen beigetragen haben. Dies kann zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs führen und die Kostenverteilung im Gerichtsverfahren beeinflussen, wie in diesem Urteil deutlich wird.
  • Rechtsschutzversicherung: Angesichts der Komplexität der Rechtslage und der oft strittigen Unfallhergänge ist eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsteilnehmer sehr empfehlenswert. Sie übernimmt die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren und hilft Betroffenen, ihre Rechte nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen.

Dieses Urteil unterstreicht die Notwendigkeit vorausschauenden und rücksichtsvollen Fahrverhaltens von allen Verkehrsteilnehmern, um Unfälle zu vermeiden. Im Falle eines Unfalls zeigt es die Bedeutung einer genauen Klärung des Unfallhergangs und die Möglichkeit einer Teilung der Verantwortung auf, selbst wenn auf den ersten Blick eine klare Schuldfrage zu bestehen scheint.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil verdeutlicht, dass beim Linksabbiegen eine Doppelte Rückschaupflicht besteht und rechtzeitig und deutlich der Blinker zu setzen ist, da andernfalls der Abbieger überwiegend haftet. Die Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen beim Abbiegen erfolgt anhand des konkreten Verhaltens aller Beteiligten, wobei der Anscheinsbeweis gegen den Linksabbieger spricht. Bei fehlender Erkennbarkeit der Abbiegeabsicht kann der Überholende auf eine geringere Mithaftung hoffen, während unterlassene Verkehrssicherungspflichten besonders ins Gewicht fallen.

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Verlässliche Unterstützung bei komplexen Verkehrsunfällen

Unklare Schuldfragen und die Aufteilung der Haftung nach einem Verkehrsunfall können zu erheblichen Unsicherheiten führen. Besonders in Fällen, in denen Überholmanöver und Abbiegevorgänge aufeinandertreffen, ist eine genaue Analyse der Sachlage entscheidend. Eine differenzierte Betrachtung des Unfallhergangs und der jeweiligen Sorgfaltsvorgaben kann maßgeblich zur sachgerechten Klärung Ihrer individuellen Situation beitragen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, den komplexen Sachverhalt strukturiert zu erfassen und die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten präzise zu bewerten. Mit fundierter Expertise und einem klaren Blick für alle relevanten Details begleiten wir Sie bei der Prüfung Ihres Falles und helfen Ihnen, den nächsten sinnvollen Schritt zu planen.

Ersteinschätzung anfragen

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Pflichten habe ich als Linksabbieger im Straßenverkehr?

Als Linksabbieger im Straßenverkehr haben Sie mehrere wichtige Pflichten, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Diese Pflichten sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgelegt.

Rechtzeitige und deutliche Ankündigung der Abbiegeabsicht

Sie müssen Ihre Abbiegeabsicht rechtzeitig und deutlich durch das Setzen des linken Blinkers ankündigen. Dies ermöglicht es anderen Verkehrsteilnehmern, sich auf Ihre Fahrtrichtungsänderung einzustellen.

Einordnung zur Fahrbahnmitte

Bevor Sie links abbiegen, müssen Sie sich zur Fahrbahnmitte einordnen. Dies ist wichtig, um sicherzustellen, dass Sie genug Platz haben, um gefahrlos abzubiegen.

Doppelte Rückschaupflicht

Eine doppelte Rückschaupflicht ist besonders wichtig. Sie müssen zweimal nach hinten schauen: einmal, bevor Sie sich einordnen, und nochmals unmittelbar vor dem Abbiegevorgang. Dies hilft, Überholer oder andere Fahrzeuge im rückwärtigen Verkehr zu erkennen.

Wartepflicht

Sie haben die Pflicht, entgegenkommenden Fahrzeugen Vorrang zu gewähren. Das bedeutet, dass Sie warten müssen, bis der Gegenverkehr vorbeigefahren ist oder Sie sicher abbiegen können, ohne andere zu gefährden.

Beobachtung des gesamten Kreuzungsbereichs

Die Sorgfaltspflicht erstreckt sich auf den gesamten Kreuzungsbereich. Sie müssen auch auf Fußgänger und Radfahrer achten, die die Straße überqueren möchten.

Diese Pflichten sind entscheidend, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Verstöße gegen diese Pflichten können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere bei Unfällen.


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Wann darf ich als Fahrzeugführer ein anderes Fahrzeug überholen?

Das Überholen eines anderen Fahrzeugs ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Hier sind die wichtigsten Regeln:

Grundsätzliche Regeln:

  • Links überholen: Grundsätzlich muss immer links überholt werden, es sei denn, es gibt spezielle Ausnahmen.
  • Klare Verkehrslage: Die Verkehrslage muss klar sein, und Sie müssen die gesamte Überholstrecke überblicken können.
  • Geschwindigkeitsunterschied: Sie müssen wesentlich schneller fahren als das zu überholende Fahrzeug.
  • Keine Behinderung des Gegenverkehrs: Während des gesamten Überholvorgangs darf der Gegenverkehr nicht behindert werden.

Verbotene Situationen:

  • Unklare Verkehrslage: Bei unklarer Verkehrslage, wie z.B. in Kurven oder bei schlechter Sicht, ist das Überholen verboten.
  • Verkehrszeichen: Wenn ein Verkehrszeichen das Überholen verbietet, muss dies beachtet werden.
  • Fußgängerüberwege: An Fußgängerüberwegen ist das Überholen verboten.
  • Durchgezogene Linie: Überfahren Sie keine durchgezogene Linie, um ein Fahrzeug zu überholen.

Korrekte Verhaltensweisen beim Überholen:

  • Blinken: Kündigen Sie das Überholen rechtzeitig mit dem Blinker an.
  • Sicherheitsabstand: Halten Sie einen ausreichenden Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern ein.
  • Zügige Beschleunigung: Fahren Sie zügig, um den Überholvorgang schnell und sicher abzuschließen.

Rechtsüberholen: Rechts überholen ist grundsätzlich verboten, es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug sich weit links einordnet, um abzubiegen. Auf Autobahnen ist Rechtsüberholen nur bei Stau oder stockendem Verkehr erlaubt.


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Was bedeutet Mithaftung bei einem Verkehrsunfall und wie wird sie bestimmt?

Mithaftung bei einem Verkehrsunfall bedeutet, dass mehrere Parteien für den entstandenen Schaden verantwortlich sind. Dies bedeutet, dass die Schuld nicht allein bei einer Person liegt, sondern aufgeteilt wird. Die Mithaftung wird durch die Verursachungsbeiträge und das Verschulden der beteiligten Parteien bestimmt.

Bestimmung der Mithaftung

Die Bestimmung der Mithaftung erfolgt in der Regel durch eine Untersuchung des Unfallhergangs. Dabei wird festgestellt, wie viel jeder Beteiligte zum Unfall beigetragen hat. Dies kann durch Polizeiberichte, Zeugenaussagen und Sachverständigengutachten erfolgen.

§ 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) regelt das Mitverschulden und besagt, dass die Verpflichtung zum Schadensersatz und der Umfang des Ersatzes von den Umständen abhängen, insbesondere davon, inwieweit der Schaden von den einzelnen Parteien verursacht wurde.

Faktoren bei der Bestimmung der Haftungsquote

Bei der Bestimmung der Haftungsquote werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Verursachungsbeitrag: Wie viel hat jede Partei zum Unfall beigetragen?
  • Verschulden: Hat eine Partei gegen Verkehrsregeln verstoßen oder war unachtsam?
  • Schadensminderungspflicht: Hat eine Partei den Schaden durch ihr Verhalten vergrößert oder hätte sie ihn verhindern können?

Beispiele für Mithaftung

Ein Beispiel für Mithaftung ist ein Unfall, bei dem ein Fahrer plötzlich bremst und das dahinter fahrende Fahrzeug nicht rechtzeitig anhalten kann. Hier trägt der vordere Fahrer Schuld, weil er ohne Anlass gebremst hat, und der hintere Fahrer, weil er den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat.

In solchen Fällen kann die Haftungsquote beispielsweise 50:50 oder 60:40 betragen, abhängig von den Umständen des Einzelfalls.


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Welche Rolle spielt der Blinker bei der Haftungsfrage, wenn ein Linksabbieger und ein Überholender in einen Unfall verwickelt sind?

Der Blinker spielt eine entscheidende Rolle bei der Haftungsfrage in Verkehrsunfällen, da er als Kommunikationsmittel dient, um andere Verkehrsteilnehmer über geplante Fahrmanöver zu informieren. Das rechtzeitige und deutliche Setzen des Blinkers signalisiert dem nachfolgenden Verkehr, dass ein Abbiegevorgang beabsichtigt ist. Dies kann die Haftungsfrage beeinflussen, indem es die Verantwortung der beteiligten Fahrer verdeutlicht.

Falsches oder fehlendes Blinken kann zu einer Haftung führen, da es andere Verkehrsteilnehmer irreführen kann. Wenn ein Fahrer nicht blinkt und abbiegt, kann er in der Regel voll haften, da er andere Verkehrsteilnehmer nicht ausreichend informiert hat. Kommt jedoch ein Fehlverhalten eines anderen hinzu, kann sich die Haftung anteilig reduzieren.

Beispiel: Wenn ein Linksabbieger nicht blinkt und ein Überholender bei unklarer Verkehrslage überholt, kann der Abbieger in der Regel die Hauptschuld tragen, während der Überholende anteilig haftet, wenn er beispielsweise bei unklarer Verkehrslage überholt hat.

Wichtige Aspekte:

  • Blinkerpflicht: Blinken ist in vielen Situationen, wie beim Abbiegen oder Spurwechsel, Pflicht.
  • Vertrauen auf den Blinker: Ein wartepflichtiger Fahrer darf nicht allein auf den Blinker vertrauen, sondern muss die Vorfahrt beachten.
  • Haftungsverteilung: Die Haftung wird je nach Situation und Fehlverhalten der Beteiligten verteilt.

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Welche Beweismittel sind bei einem Verkehrsunfall entscheidend, um die Haftung zu klären?

Nach einem Verkehrsunfall sind verschiedene Beweismittel entscheidend, um den Unfallhergang zu rekonstruieren und die Haftung zu klären. Diese Beweise helfen, die Schuldfrage zu beantworten und Schadensersatzansprüche zu untermauern.

Wichtige Beweismittel:

  • Fotos von der Unfallstelle: Diese sollten aus verschiedenen Perspektiven aufgenommen werden, um die Schäden und die Positionen der Fahrzeuge zu dokumentieren.
  • Zeugenaussagen: Zeugen können wertvolle Informationen über den Unfallhergang liefern. Es ist wichtig, ihre Kontaktdaten zu notieren.
  • Polizeibericht: Wenn die Polizei am Unfallort war, enthält der Bericht oft eine neutrale Dokumentation des Geschehens und kann Zeugenaussagen enthalten.
  • Unfallskizze: Eine selbst erstellte Skizze kann helfen, den Unfallhergang nachzuvollziehen.
  • Medizinische Unterlagen: Bei Personenschäden sind ärztliche Atteste und Behandlungsdokumentationen wichtig.
  • Sachverständigengutachten: In komplexen Fällen kann ein Gutachten zur Unfallrekonstruktion erforderlich sein.

Warum sind diese Beweise wichtig?

Diese Beweismittel sind entscheidend, um die Schuldfrage zu klären und Schadensersatzansprüche zu untermauern. Ohne ausreichende Beweise kann es schwierig sein, die Haftung nachzuweisen, was zu einer Klageabweisung führen kann.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Mithaftung

Mithaftung beschreibt im Verkehrsrecht die anteilige Verantwortung mehrerer Beteiligter für einen Schaden. Nach § 17 StVG wird bei Verkehrsunfällen die Haftung nach dem Grad des Mitverschuldens verteilt, wobei die Betriebsgefahr der Fahrzeuge und individuelle Verkehrsverstöße berücksichtigt werden. Die Verteilung erfolgt nicht mathematisch exakt, sondern nach einer wertenden Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls.

Beispiel: Bei einem Unfall zwischen einem abbiegenden und einem überholenden Fahrzeug kann das Gericht eine 70/30-Haftungsverteilung festlegen, wenn der Abbiegende seine Sorgfaltspflichten stärker verletzt hat als der Überholende.


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Anscheinsbeweis

Der Anscheinsbeweis ist ein Beweiserleichterungsinstrument, das auf typischen Geschehensabläufen basiert. Bei Verkehrsunfällen spricht der Anscheinsbeweis häufig gegen bestimmte Verkehrsteilnehmer, deren Verhalten typischerweise unfallursächlich ist. Dies entbindet das Gericht vom Nachweis des genauen Unfallhergangs, wenn ein typischer Geschehensablauf vorliegt. Der Gegner kann den Anscheinsbeweis durch den Nachweis eines atypischen Geschehensablaufs erschüttern.

Beispiel: Bei einem Unfall mit einem linksabbiegenden Fahrzeug spricht der Anscheinsbeweis zunächst gegen den Abbiegenden, da dieser besondere Sorgfaltspflichten hat. Dieser muss dann beweisen, dass der Unfall trotz seiner Sorgfalt eingetreten ist.


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Gesamtschuldner

Gesamtschuldner sind gemäß § 421 BGB mehrere Personen, die gemeinsam für dieselbe Leistung haften. Der Gläubiger kann von jedem Gesamtschuldner die vollständige Leistung verlangen, ist aber insgesamt nur zur einmaligen Leistung berechtigt. Nach der Leistung eines Gesamtschuldners erfolgt im Innenverhältnis ein Ausgleich entsprechend der Haftungsquoten nach § 426 BGB.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall mit zwei Verursachern kann der Geschädigte den gesamten Schadensersatz von einem der Verursacher fordern. Dieser kann dann vom anderen Verursacher dessen Anteil zurückverlangen.


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Linksabbiegen

Linksabbiegen beschreibt im Straßenverkehr das Abbiegen eines Fahrzeugs nach links. Nach § 9 Abs. 1 und 3 StVO muss der Abbiegende besondere Sorgfaltspflichten beachten: Er muss sich rechtzeitig einordnen, den Blinker setzen und eine doppelte Rückschaupflicht erfüllen – also sowohl vor dem Einordnen als auch unmittelbar vor dem Abbiegen den rückwärtigen Verkehr beachten. Verletzungen dieser Pflichten führen regelmäßig zu einer erhöhten Haftung bei Unfällen.

Beispiel: Ein Autofahrer will links abbiegen, schaut aber nicht erneut nach hinten und übersieht einen überholenden Motorradfahrer, mit dem er kollidiert.


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Doppelte Rückschaupflicht

Die doppelte Rückschaupflicht ist eine besondere Sorgfaltspflicht für Linksabbieger im Straßenverkehr. Sie verlangt gemäß § 9 StVO und ständiger Rechtsprechung des BGH, dass der Fahrer zweimal nach hinten schauen muss: Zunächst vor dem Einordnen zum Abbiegen und dann nochmals unmittelbar vor dem eigentlichen Abbiegevorgang. Diese Pflicht soll sicherstellen, dass auch nachfolgende und überholende Fahrzeuge erkannt werden.

Beispiel: Ein Autofahrer schaut vor dem Einordnen in die Linksabbiegerspur in den Rückspiegel und setzt den Blinker. Vor dem tatsächlichen Abbiegevorgang muss er erneut nach hinten schauen, um überholende Fahrzeuge zu erkennen.


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Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten

Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten sind Aufwendungen für anwaltliche Tätigkeiten, die vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens entstehen. Nach § 249 BGB können diese als Teil des Schadens ersatzfähig sein, wenn sie zur Rechtsdurchsetzung notwendig waren. Sie umfassen typischerweise Kosten für Beratung, Korrespondenz mit der Gegenseite und außergerichtliche Vergleichsverhandlungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall beauftragt der Geschädigte einen Anwalt, um Schadensersatzansprüche gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend zu machen. Die dabei anfallenden Anwaltskosten kann er als Teil des Schadens einfordern.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1 StVG (Halterhaftung): Wird durch den Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter des Fahrzeugs zum Schadensersatz verpflichtet. Dies begründet eine Gefährdungshaftung, die unabhängig von Verschulden des Halters greift, sobald ein Schaden durch den Betrieb des Fahrzeugs entsteht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte zu 1) ist als Halterin des Audi grundsätzlich für Schäden haftbar, die durch den Betrieb ihres Fahrzeugs entstanden sind, unabhängig davon, ob sie den Unfall verschuldet hat.
  • § 18 Abs. 1 StVG (Fahrerhaftung): Der Fahrer eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, wenn der Unfall auf ein Verschulden des Fahrers zurückzuführen ist. Dies setzt ein schuldhaftes Verhalten des Fahrers voraus, wie beispielsweise die Verletzung von Verkehrsregeln. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte zu 1) als Fahrerin des Audi haftet, wenn sie durch ein Fehlverhalten, wie beispielsweise das Unterlassen des rechtzeitigen Blinkens beim Abbiegen, den Unfall verursacht hat.
  • § 9 Abs. 1 StVO (Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren): Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Beim Abbiegen ist besondere Sorgfaltspflicht gegenüber dem nachfolgenden Verkehr zu beachten. Dies dient dem Schutz anderer Verkehrsteilnehmer und soll klare Verhältnisse schaffen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Es ist streitig, ob die Beklagte zu 1) rechtzeitig geblinkt hat. Wenn sie dies nicht oder zu spät tat, könnte dies eine Verletzung dieser Vorschrift darstellen und ihre Haftung begründen oder verstärken.
  • § 5 Abs. 1 StVO (Überholen): Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jedes Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen ist unzulässig, wenn die Verkehrslage unklar ist oder wenn es durch ein angeordnetes oder durch die Straßenverkehrsordnung vorgeschriebenes Verkehrszeichen verboten ist. Diese Vorschrift regelt die Voraussetzungen und Grenzen des Überholens, um Gefahrensituationen zu vermeiden. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Tochter der Klägerin hat zum Überholen angesetzt. Fraglich ist, ob die Verkehrslage unklar war, beispielsweise durch ein verspätetes oder fehlendes Blinksignal der Beklagten, was das Überholen in dieser Situation möglicherweise unzulässig gemacht hätte.

Das vorliegende Urteil


AG Oberndorf – Az.: 10 C 265/22 – Urteil vom 08.03.2023


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