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Krankentagegeldversicherung – Arbeitsunfähigkeit im ausgeübten Beruf

In der Krankentagegeldversicherung ist Maßstab für die Prüfung der Arbeitsunfähigkeit der bisher ausgeübte Beruf in seiner konkreten Ausgestaltung. Daher kann der Versicherer den Versicherten nicht darauf verweisen, unter Kapitaleinsatz eine Weiterführung seiner bisherigen Tätigkeit unter geänderten Bedingungen zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 20.05.2009, Az.: IV ZR 274/06).

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