Leistungen im Verkehrsrecht
Wir freuen uns an Ihr Interesse an unseren Leistungen. Mit unserer langjährigen Erfahrung in zahlreichen Rechtsbereichen können wir Ihnen zu nahezu jedem Rechtsgebiet eine kompetente Beratung und natürlich auch Vertretung anbieten. Nicht umsonst blickt unsere Kanzlei auf über 30 Jahre Erfahrung zurück. Ein Schwerpunktthema unserer Kanzlei ist das Verkehrsrecht und das Versicherungsrecht. Neben vielen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten besitzen wir im Verkehrsrecht und Versicherungsrecht eine Fachanwaltschaft, welche uns ein besonderes Fachwissen und Erfahrung in diesem Bereich bescheinigt.
Das Verkehrsrecht wird in seiner Komplexität und der Tragweite oftmals etwas unterschätzt, so dass wir eine Spezialisierung als Fachanwalt für Verkehrsrecht durchaus für wichtig halten.
Zur Bearbeitung verkehrsrechtlicher Fälle wird eine umfassende Kenntnis der gesetzlichen Normen und der einschlägigen Rechtsprechung benötigt. Zudem spielt auch Erfahrung eine entscheidende Rolle. Nutzen Sie deshalb die Kompetenz unserer Fachanwälte für Verkehrsrecht, um Ihre Angelegenheiten bestmöglich zu regeln. Um die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ verwenden zu dürfen, muss ein Anwalt mindestens drei Jahre Berufserfahrung haben und in dieser Zeit 160 Fälle oder mehr im Bereich des Verkehrsrechts bearbeitet haben. Zudem muss zur Führung des Titels ein Fachanwalts-Lehrgang erfolgreich abgeschlossen worden sein, welcher durch ständige Fort- und Weiterbildungen bestätigt werden muss. Trotzdem gelten keine abweichenden Vergütungsordnungen, wodurch keine zusätzlichen Kosten bei der Inanspruchnahme eines Fachanwalts entstehen.
Was wir für Sie tun können!
Bussgeldsachen
Ein wichtiges Betätigungsfeld eines Fachanwalts für Verkehrsrecht ist die Vertretung seiner Mandanten in Bußgeldsachen. Bei Bußgeldsachen handelt es sich in erster Linie um Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Zu einem solchen Bußgeldverfahren kann es beispielsweise durch die Feststellung eines Verkehrsverstoßes durch die Ordnungsämter oder Polizei kommen. Tatbestände mit verkehrsrechtlichen Bußgeldandrohungen finden sich zum Einen im OWiG, zum Anderen auch in spezialgesetzlichen Regelungen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO) oder der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO). Bei schwerwiegenden Verstößen können im Bußgeldverfahren ebenso gravierende Auswirkungen wie in einem Strafverfahren entstehen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, vor jeder mündlichen oder schriftlichen Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden zunächst um unseren Rat zu fragen. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht gebrauch und informieren Sie sich zuvor über die Verteidigungsmöglichkeiten.
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Verkehrsstrafrecht
Obwohl der Straßenverkehr tendenziell sicherer geworden ist und die Zahl der Unfälle sinkt, erlangt das Verkehrsstrafrecht wachsende Bedeutung. Dies liegt vor allem an der steigenden Zahl von groben Verletzungen der Verkehrsregeln, was man auch an der steigenden Zahl von Führerscheinentzügen sehen kann. Sobald eine Verkehrsstraftat, also Straftatbestände mit Bezug zum öffentlichen Straßenverkehr, begangen wird, beginnt die Staatsanwaltschaft mit einem Ermittlungsverfahren. Das am häufigsten begangene Straßenverkehrsdelikt ist die Trunkenheit im Straßenverkehr, welche nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar ist. Weitere wichtige Straftatbestände stellen das unerlaubte Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 StGB oder der gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315c StGB dar. Bei Unfällen mit Personenschaden kommt zudem noch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB oder gar eine fahrlässige Tötung nach § 222 StGB in Betracht. In solchen Fällen ist eine fundierte und effektive Rechtsberatung unerlässlich. Wir vertreten Sie in diesem Bereich zuverlässig und couragiert.
Schadesregulierung bei Verkehrsunfällen
Die Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall gehört zu den wichtigsten Bereichen des Verkehrzivilrechts. Entgegen der landläufigen Auffassung handelt es sich bei der Regulierung von Unfallschäden um ein komplexes und kompliziertes Rechtsgebiet, bei dem eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Bestimmungen eine Rolle spielen und eine umfangreiche Rechtsprechung zu beachten ist. Selbst bei der zweifelsfreien Schuld des Unfallgegners sei Ihnen dringend angeraten, einen Fachanwalt zu konsultieren. Ein juristischer Laie übersieht häufig, dass es sich bei der Versicherung der anderen Unfallbeteiligten um die gegnerische Partei handelt, die nur ihre eigenen Interessen im Blick hat und Ihnen so wenig wie möglich Zahlen möchte. Erfahrungsgemäß erhalten Geschädigte, die von Anfang an von einem Fachanwalt für Verkehrsrecht vertreten werden, deutlich mehr Schadensersatz als andere. Auch in Bezug auf Schmerzensgeldansprüche wird die gegnerische Versicherung immer nur die für die Versicherung günstige Rechtsprechung zitieren, um die Kosten so gering wie möglich zu halten.
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Fragen zur Fahrerlaubnis
Des Weiteren beraten wir Sie auch gerne bei sämtlichen Fragen rund um das Fahrerlaubnisrecht. Die Gründe für die Entziehung der Fahrerlaubnis sind vielfältig. Sie reichen von angesammelten Punkten in der Flensburger Verkehrssünderkartei über Alkohol und Drogen bis hin zu altersbedingten Defiziten. Gerade bei einem alkohol- oder drogenbedingten Führerscheinentzug und der möglicherweise folgenden der medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) ist eine anwaltliche Beratung dringend zu empfehlen. ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt stellt die Beratung in der Probezeit dar. Das System der Fahrerlaubnis auf Probe, welches beispielsweise zwischen schwerwiegenden und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen unterscheidet, ist ohne fundierte Kenntnisse kaum zu durchschauen. Bei Fragen bezüglich Fahranfängern stehen wir Ihnen kompetent zur Seite und beraten Sie sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Fragen zum Autorecht
Schließlich stehen wir Ihnen auch im Gebiet des Autorechts mit Rat und Tat zur Seite. Das Autorecht beschäftigt sich mit allen Rechtsfragen rund um Autos, wie zum Beispiel der Vertragsgestaltung bei Neu- bzw. Gebrauchtwagenkauf oder der Rückabwicklungsrechte im Falle eines Mangels. Wir bieten Ihnen ebenfalls eine umfassende Rechtsberatung bei Leasing-Geschäften oder bei Reparaturarbeiten. Insbesondere seit der Schuldrechtsreform am 01.01.2002 herrscht in der Branche noch immer große Unsicherheit, wodurch Sie mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht immer auf der sicheren Seite sind.