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Bußgeld: Wie funktioniert ein Drogentest?

Die Funktionsweise von Drogentests bzw. Drogenschnelltests?

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Bedauerlicherweise gehören Fahrten unter Drogeneinfluss heutzutage immer noch nicht zu einer Seltenheit. Die Straßenverkehrsordnung kennt diesbezüglich zwar durchaus drastische Strafen, doch schrecken diese Strafen offenbar nicht ab. Offizielle Statistiken besagen, dass die Anzahl der Drogenfahrten in den vergangenen drei Jahren sogar angestiegen sind. Im Jahr 2016 wurden insgesamt rund 37.000 Verkehrsdelikte dieser Art ermittelt, was einen Anstieg im Vergleich zum Jahr 2013 um rund 20 Prozent darstellt. Für das Jahr 2019 gibt es zwar noch keine offizielle Statistik doch wird bereits jetzt deutlich, dass viele Autofahrer die Ernsthaftigkeit dieses Deliktes unterschätzen und sich auch unter Drogeneinfluss hinter das Steuer setzen.

Die Wirkungsweise der verschiedenen Drogen sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Genau wie bei Alkohol auch haben Drogen einen negativen Einfluss auf die Wahrnehmung sowie die Reaktionszeit, sodass Drogenverstöße mitnichten als reines Kavaliersdelikt angesehen werden können. Überdies kommt hierbei sogar bei gewissen Drogen noch der strafrechtliche Aspekt hinzu. Fakt ist, dass die Polizei im Rahmen von Verkehrskontrollen bei einem hinreichenden Verdacht auch einen Drogentest durchführen kann und dass die wenigsten Autofahrer letztlich wissen, wie genau dieser Drogentest funktioniert.

Ähnlich wie bei der \“weichen\“ Droge Alkohol kennt der § 24 des Straßenverkehrsgesetzes auch eine Obergrenze für Drogenwerte. Befindet sich der Autofahrer noch in der Probezeit kennt der § 24 StVG keine Toleranz.

Wurden Sie mit Drogen am Steuer erwischt?

Dann wenden Sie sich umgehen an uns. Fahren unter Drogeneinfluß ist ein ernstzunehmender Verstoß. Hier ist die rechtlicher Beratung und Unterstützung durch einen Fachmann zu empfehlen, da nicht nur eine hohe Geldstrafe, sondern auch der Entzug der Fahrerlaubnis bis hin zu einer Freiheitsstrafe droht.

Die Grundlagen des Drogentests

In der Regel fordert die Polizei bei Auffälligkeiten im Verhalten des Autofahrers zu einem Drogentest auf. Grundsätzlich muss jedoch gesagt werden, dass es verschiedene Arten von Drogentests gibt und dass dementsprechend auch eine Unterscheidung vorgenommen werden muss.

Unterschieden wird zunächst erst einmal zwischen

  • Drogentests zur analytischen Bestimmung
  • Drogentests zur immunologischen Bestimmung
  • Drogentests zur Bestätigung des Ergebnisses

Wird ein Autofahrer im Rahmen einer Verkehrskontrolle zur Abgabe eines Drogentests aufgefordert handelt es sich bei diesem Drogentest um einen Schnelltest, der innerhalb von kürzester Zeit auch ein Ergebnis liefern soll. Dieser Drogentest kann der immunologischen Bestimmung zugeordnet werden, sodass die Polizei bei einem positiven Ergebnis direkt einen Bluttest zur Bestätigung des Ergebnisses anordnet.

Ein Drogentest findet nicht nur bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle Anwendung. Auch bei einer sogenannten MPU, welche für die Wiedererteilung einer eingezogenen Fahrerlaubnis angeordnet wurde, kommen Drogentests als sogenanntes Drogenscreening zum Einsatz. Sind diese Drogenscreenings positiv, so wird die Fahrerlaubnis dementsprechend auch nicht wieder erteilt.

Wie läuft ein Drogentest ab?

Die Basis eines jeden Drogentests sind letztlich die Körperflüssigkeiten der getesteten Person. Insbesondere der Speichel spielt hierbei eine enorm wichtige Rolle, da sich das Konsumverhalten des Konsumenten aus dem Speichel sehr gut ableiten lässt. Sowohl die reinen Wirkstoffe der Drogen als auch die sogenannten Abbauprodukte werden von der Polizei als Nachweis des Konsums eingesetzt. Die Polizei greift dabei auf Drogenschnelltests zurück, welche mithilfe von Teststreifen den Speichel oder alternativ dazu auch den Schweiß eines Autofahrers analysieren.

Gesetzlich gesehen haben die Drogenschnelltests keine juristische Beweiskraft. Sie geben der Polizei nur einen Anhaltspunkt dahingehend, ob ein Konsum stattgefunden oder nicht. Beweiskraft hat nur ein Bluttest, der dementsprechend von der Polizei bei einem positiven Drogenschnelltest angeordnet wird.

Wird ein Bluttest angeordnet lässt sich im Rahmen dieses Tests nicht nur der kurzfristige Konsum feststellen. Vielmehr kann auch festgestellt werden, wie lange der letzte Konsum zurückgelegen hat, weshalb im Rahmen der MPU auch die Abstinenz kontrolliert werden kann.

Welche Arten der Drogen können festgestellt werden

In der Regel beziehen sich die Drogentests der Polizei auf die \“gängigen\“ Drogen wie

  • Kokain
  • THC
  • Speed
  • Crystal Meth
  • Ecstasy
  • Heroin
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In der Regel wird im Rahmen einer Polizeikontrolle binnen kürzester Zeit ein Ergebnis des Drogenschnelltests angezeigt. Der Ablauf unterscheidet sich jedoch dahingehend, welche Art von Körperflüssigkeit als Grundlage für den Drogenschnelltest verwendet wird. Dient Speichel zur Feststellung des Konsums, so wird eine die Speichelprobe durch den durchführenden Beamten entnommen und auf den Teststreifen platziert. Dieser Teststreifen weist wenig später eine Verfärbung auf, welche Indizien auf den Drogenkonsum liefert. Sollte Schweiß als Grundlage dienen, so werden Papierstreifen verwendet. Mit diesen Papierstreifen werden die schweißabsondernden Körperteile abgewischt.

Sehr häufig wird auch ein Drogenschnelltest auf der Grundlage von Urin angeordnet. Dies rührt daher, dass die Nieren im menschlichen Körper die Aufgabe der Entgiftung übernehmen. Dementsprechend scheidet der Körper die Abbaustoffe der Drogen über den Urin aus. Diese Art ist in der gängigen Praxis die zuverlässigste sowie sicherste Art des Nachweises, ob ein Drogenkonsum stattgefunden hat.

Direkt vor Ort wird im Rahmen eines Drogenschnelltests nur eine sogenannte A-Probe entnommen, welche ein erstes Ergebnis liefert. Im Fall eines begründeten Zweifels wird dann eine B-Probe entnommen, welche anschließend in einem Labor gründlich analysiert wird.

Im Gegensatz zu den Drogentests, welche auf Schweiß oder Speichel bzw. Urin basieren, kann ein Drogentest auf der Grundlage von Blut nicht direkt vor Ort ausgewertet werden. Ein Polizeibeamter ist überdies auch gar nicht dazu befugt, die Blutprobe zu entnehmen. Dies muss zwingend durch einen Arzt erfolgen, welcher anschließend auch die Blutprobe in einem Labor analysieren lässt. Sollte es bei einem Drogenverkehrsdelikt anschließend zu einem Gerichtsverfahren kommen darf lediglich das Ergebnis der Blut-Drogentestanalyse als Beweismittel angeführt werden.

Ein Verkehrsteilnehmer, der im Verdacht einer Drogenfahrt steht und einen Drogenschnelltest mit positivem Ergebnis hinter sich hat, darf den Drogentest mit Blut nicht verweigern. Im Rahmen dieser Blutprobe wird dann nicht nur der Konsum, sondern vielmehr auch die Menge der konsumierten Drogen nebst der exakten Art der Droge bestimmt. Die Ergebnisse zeigen sogar minimalste Drogenkonsummengen zuverlässig im Nanogrammbereich an.

\"Drogenschnelltests\"

Sollte nach dem Verkehrsdelikt die Fahrerlaubnis der betroffenen Person eingezogen werden, kann diese nach Ablauf der Sperrzeit wieder zurückerlangt werden. Die MPU wird dann angeordnet, in welcher die betroffene Person dann die Drogenabstinenz als \“Gesinnungswandel\“ nachweisen muss. Hierfür kann dann eine sogenannte Haaranalyse angeordnet werden, welche dem einstigen Fußballtrainer Christoph Daum seinerzeit zum Verhängnis wurde. Diese Art ist durchaus zuverlässig und liefert ein nahezu 100 prozentiges Ergebnis, allerdings ist die Analyse äußerst schwierig. Drogentests auf der Grundlage von Haarwurzeln eignen sich daher nicht als Schnelltest im Rahmen einer Verkehrskontrolle.

Sogar die Finger oder die Fingernägel können im Hinblick auf den Drogenkonsum Beweise liefern. In Deutschland werden jedoch Fingernägel oder die Finger selbst bei einem Drogentest nicht untersucht, da der deutsche Gesetzgeber die Haare oder Körperflüssigkeiten als wesentlich aussagekräftiger erachten.

Wenn Sie in dem Verdacht stehen eine Drogenfahrt begangen zu haben, bei welcher die Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, sollten Sie sich dem Gerichtsverfahren nicht allein stellen. Es kommt in der gängigen Praxis nicht selten vor, dass unerfahrene Beamte im Rahmen der Verkehrskontrolle Fehler begehen oder dass Ergebnisse Spielräume bieten. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei verfügen über engagierte und kompetente Rechtsanwälte, welche Sie sowohl vorgerichtlich als auch während des Gerichtsverfahrens gerne vertreten. Auch dann, wenn bei Ihnen die MPU angeordnet wurde und es Probleme bei der Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis gibt, können wir Ihnen gern juristisch zur Seite stehen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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