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Warnwestenpflicht in Deutschland und im europäischen Ausland

Wann und wo besteht die Pflicht eine Warnweste im KFZ mitzuführen?

Mit dem Juli 2014 hat sich für Autofahrer in Deutschland etwas Gravierendes verändert. Seit diesem Monat existiert in Deutschland für die Autofahrer die sogenannte Warnwestenpflicht, womit Deutschland letztlich dem Vorbild anderer europäischer Staaten folgte. Viele Autofahrer wissen jedoch noch gar nicht, welche Folgen bei einem Verstoß gegen die Warnwestenpflicht drohen und wie es in anderen Ländern mit den Bußgeldern aussieht bzw. was genau die Warnwestenpflicht eigentlich beinhaltet.

Was beinhaltet die deutsche Warnwestenpflicht?

Warnweste Pflicht
Seit 1.7.2014 besteht auch in Deutschland eine allgemeine Warnwestenpflicht, doch wie sieht es in unseren europäischen Nachbarländern aus und wie hoch sind die Bußgelder? Symbolfoto: l i g h t p o e t/Bigstock

Am 01.07.2014 wurde die Warnwestenpflicht in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenommen. Vor diesem Datum war es lediglich für gewerbliche Nutzer des Straßenverkehrs vorgeschrieben, eine Warnweste mitzuführen. Seit dem 01.07.2014 ist jedoch jeder Fahrzeugführer eines PKWs oder LKWs oder Busses zum Mitführen einer Warnweste verpflichtet.

Für Rollerfahrer oder Motorradfahrer ist eine Warnweste keine Pflicht!

Welche Folgen hat ein Verstoß gegen die Warnwestenpflicht?

Wer gegen die Warnwestenpflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Der Bußgeldkatalog sieht jedoch für einen derartigen Verstoß eine verhältnismäßig geringe Strafe in Höhe von 15 Euro vor. Punkte im Verkehrszentralregister oder gar Fahrverbote muss ein Autofahrer, der bei einer Polizeikontrolle die entsprechende Warnweste nicht vorzeigen kann, nicht befürchten. Im Hinblick auf den Platz der Warnweste im Fahrzeug gibt es keinerlei gesetzliche Vorschriften allerdings sollte ein Fahrzeugführer die Weste zur Wahrung der eigenen Sicherheit stets griffbereit haben.

Die Plätze

  • Handschuhfach
  • unterhalb des Fahrersitzes
  • unterhalb des Beifahrersitzes

sind hierfür regelrecht prädestiniert. In der gängigen Praxis führen viele Fahrzeugführer die Warnweste eher im Kofferraum mit sich, was jedoch enorm unpraktisch ist.

Welche Bußgelder oder Strafen drohen bei einem Verstoß im Ausland?

Im Hinblick auf die Warnwestenpflicht gibt es europaweit bezüglich der Strafen oder Bußgelder bei einem Verstoß keine einheitliche Regelung. Vielmehr existieren zum Teil große Unterschiede.

Während in Deutschland lediglich eine Warnweste vorgeschrieben ist verlangen beispielsweise Länder wie

  • Spanien
  • Italien
  • Slowakei

ausdrücklich für jeden Menschen im Fahrzeug eine vorhandene Warnweste. Überdies verlangen Länder wie

  • Bulgarien
  • Belgien
  • Frankreich
  • Kroatien

die Warnweste auch für Motorradfahrer.

Die Regelungen für Warnwesten der Länder mit Strafen im Überblick

Für Menschen, die sich gern mit dem Fahrzeug durch Europa bewegen, ist die Kenntnis über die gesetzliche Vorschrift sowie die etwaigen Strafen bei einem Verstoß durchaus wichtig.

  • Belgien: Auto- sowie Motorradfahrer benötigen nur eine Warnweste pro Gefährt. Kann die Weste bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden erfolgt keine Strafe. Im Fall einer Panne jedoch muss die Weste angelegt werden. Die Strafe für die Missachtung dieser Pflicht startet bei 55 Euro.
  • Bulgarien: Jeder Insasse eines Gefährts muss im Fall einer Panne außerhalb von geschlossenen Ortschaften beim Verlassen des Fahrzeugs eine Warnweste anlegen. Diese Regelung gilt auch für Roller- bzw. Motorradfahrer. Die Strafe für die Missachtung dieser Vorschrift startet bei 25 Euro.
  • Frankreich: Jeder Fahrzeugführer (inklusive Fahrrad-, Roller- bzw. Motorradfahrer) muss außerhalb von geschlossenen Ortschaften bei einer Panne, sofern das Fahrzeug verlassen wird, eine Warnweste anlegen. Das Mitführen der Warnweste ist gesetzlich Pflicht. Diese Pflicht gilt sowohl tagsüber als auch nachts sowie bei einer Witterungslage mit schlechter Sicht. Die Strafe für die Missachtung dieser Pflicht startet für Fahrradfahrer bei 22 Euro und für alle anderen Fahrzeugführer bei 90 Euro.
  • Italien: Sowohl der Autofahrer als auch der Beifahrer müssen beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb von geschlossenen Ortschaften eine Warnweste anlegen. Die Strafe für die Missachtung startet bei 41 Euro. Sollte diese Warnweste bei einer Polizeikontrolle nicht vorhanden sein erfolgt keine Strafe.
  • Spanien: Fahrzeugführer von Omnibussen sowie PKWs und sämtlichen anderen Fahrzeugen der Güterbeförderung müssen beim Verlassen des Fahrzeugs auf Landstraßen oder Autobahnen eine Warnweste anlegen. Die Strafe für die Missachtung dieser Vorschrift startet bei 100 Euro. Diese Regelung gilt nicht für Kleinkrafträder sowie Motorräder.
  • Portugal: Für Fahrzeugführer von Kraftfahrzeugen gilt eine Mitführpflicht einer Warnweste. Außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf Autobahnen besteht eine Tragepflicht beim Verlassen des Fahrzeugs. Sie Strafe für die Missachtung der Mitführpflicht beginnt bei 60 Euro, die Strafe für die Missachtung der Tragepflicht startet bei 120 Euro. Fahrzeugführer aus dem Ausland werden in Portugal nur dann sanktioniert, wenn sie ein in Portugal zugelassenes Fahrzeug führen. Für Motorradfahrer oder Fahrer von Trikes gilt die Warnwestenpflicht nicht!
  • Kroatien: Jeder Fahrzeugführer muss sowohl inner- als auch außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs auf der Fahrbahn eine Warnweste anlegen. Bei Missachtung droht jedoch keine Geldbuße.
  • Österreich: Fahrzeugführer von sogenannten mehrspurigen Fahrzeugen haben eine Mitführpflicht von einer Warnweste und müssen diese auch beim Verlassen des Fahrzeugs auf einer Landstraße oder Autobahn anlegen. Die Strafe für die Missachtung dieser Pflicht startet bei 14 Euro. Für Motorradfahrer gilt diese Pflicht nicht.
  • Luxemburg: Sowohl Motorrad- als auch Autofahrer müssen eine Warnweste anlegen, wenn sie Ihr Fahrzeug auf einer Schnellstraße oder einer Autobahn verlassen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Fußgänger, die tagsüber bei schlechten Sichtverhältnissen oder nachts außerhalb von geschlossenen Ortschaften unterwegs sind. Die Strafe für die Missachtung dieser Pflicht beginnt bei 74 Euro.
  • Serbien: Es besteht für Autofahrer eine Mitführpflicht und Tragepflicht einer Warnweste, wenn das Fahrzeug auf einer offenen Straße verlassen werden muss. Die Strafe für die Missachtung startet bei 25 Euro.
  • Slowenien: Es gibt keine reine Mitführpflicht der Warnweste, allerdings besteht eine Tragepflicht für Autofahrer beim Verlassen des Fahrzeugs auf Schnellstraßen oder Autobahnen. Die Strafe für die Missachtung startet bei 40 Euro, diese Regelung gilt jedoch nicht für Motorradfahrer.
  • Slowakei: Sowohl Motorrad- als auch Autofahrer sind zum Mitführen einer Warnweste verpflichtet. Beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf Autobahnen muss jeder Mensch eine Warnweste anlegen. Diese Regelung gilt auch für den Randstreifen und die Strafe für die Missachtung startet bei 50 Euro.
  • Rumänien: Autofahrer müssen eine Warnweste mitführen und sie auch anlegen, wenn das Fahrzeug verlassen werden muss. Die Strafe für die Missachtung startet bei 45 Euro.
  • Finnland: Alle Insassen eines Fahrzeugs, die das Auto verlassen müssen, sind zum Anlegen einer Warnweste verpflichtet. Eine reine Mitführpflicht besteht nicht und bei einer Missachtung des Anlegegebots erfolgt keine Geldstrafe.
  • Norwegen: Sowohl Autofahrer als auch Motorradfahrer sind zum Anlegen einer Warnweste beim Verlassen des Fahrzeugs außerhalb von geschlossenen Ortschaften sowie auf Autobahnen verpflichtet. Fahrzeugführer aus dem Ausland sind nur dann von dieser Regelung betroffen, wenn sie ein Fahrzeug mit Zulassung in Norwegen führen.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Auch wenn es keine einheitliche europäische Regelung gibt ist die Kenntnis über die jeweiligen Vorschriften essenziell wichtig. Im Zweifel kann anwaltliche Hilfe sehr sinnvoll sein und wir stehen diesbezüglich sehr gern zu Ihrer Verfügung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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