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Alkohol am Steuer: Welche Bußgelder und Strafen drohen?

Autofahren unter Alkoholeinfluss – das droht Ihnen wenn Sie mit Promille am Steuer erwischt werden

Alkohol am Steuer
Bei Alkohol oder Drogen am Steuer kennt der Bußgeldkatalog kein Pardon. Immerhin zählt Fahren unter Alkoholeinfluss zu eines der gefährlichsten Risiken im Straßenverkehr. Symbolfoto: Fabrikafoto/Bigstock

Dass sich Alkohol und das Fahrzeugsteuer nicht sonderlich gut miteinander vertragen sollte mittlerweile allgemeinhin bekannt sein. Immerhin wurde der bekannte Slogan „Don´t drink and drive your car!“ schon regelrecht überstrapaziert. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass der Mensch nach einem geselligen und feucht-fröhlichen Abend seinen Autoschlüssel zückt und die Heimfahrt antritt. In der Schweiz wird diesbezüglich sehr gern gesagt, dass null Promille auch automatisch null Probleme nach sich ziehen, doch es gibt immer wieder Menschen, die dies nicht ganz so genau nehmen. Fakt ist jedoch, dass derjenige Autofahrer, der sich nach Alkoholgenuss hinter das Steuer setzt, nicht nur sein eigenes Leben, sondern vielmehr auch das Leben von Anderen leichtsinnig aufs Spiel setzt. Wer es damit nicht so genau hält sollte wissen, dass der Gesetzgeber sehr genau hinsieht und auch dementsprechend bei einer Alkoholfahrt keinen Spaß versteht. Dies ist nicht verwunderlich, da Autounfälle unter Alkoholeinfluss doppelt so häufig tödlich enden wie Verkehrsunfälle, in denen kein Alkohol im Spiel war.

Alkoholfahrten zählen, neben dem leidvollen Thema des Handys am Lenkrad, zu den polarisierendsten Themen im Hinblick auf die Verkehrssicherheit. Obgleich es für den Menschen nicht immer einfach ist, nach dem Alkoholgenuss noch die Grenze zur Fahruntüchtigkeit selbst zu ziehen, so sind die drohenden Strafen nicht selten sehr drakonisch!

Welche Folgen drohen nach einer Alkoholfahrt?

Im Gegensatz zu früheren Tagen, in denen der Gesetzgeber im Hinblick auf die Alkoholfahrt eher eine „laissez faire“ Einstellung hatte, zeigt sich der Gesetzgeber heutzutage im Hinblick auf diese Thematik sehr streng. Als im Jahr 1953 die sogenannte Promillegrenze eingeführt wurde lag der zulässige Höchstwert noch bei 1,5 Promille. Im Jahr 1973 wurde dieser Wert dann erstmals auf einen Höchstwert von 0,8 Promille abgesenkt. Heutzutage gilt ein Höchstwert von 0,5 Promille und wer sich nicht daran hält, der muss mit sehr saftigen Strafen rechnen.

Für Fahranfänger gilt die Höchstgrenze von 0,5 Promille nicht. Vielmehr ist für die Fahranfänger eine 0,0 Grenze im Promillewert gültig!

Beispiele für Verstöße und die Folgen

  • beim ersten Verstoß gegen die Promille-Höchstgrenze drohen 500 Euro Strafe sowie ein Monat Entzug der Fahrerlaubnis sowie die optional die MPU
  • beim zweiten Verstoß gegen die Promille-Höchstgrenze drohen 1.000 Euro Strafe sowie 2 bis 3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis nebst der MPU
  • beim dritten Verstoß gegen die Promille-Höchstgrenze drohen 1.500 Euro Strafe sowie 2 bis3 Monate Entzug der Fahrerlaubnis nebst der MPU

Wenn eine Gefährdung des Straßenverkehrs im Fall einer Alkoholfahrt vorliegt droht der Entzug der Fahrerlaubnis nebst einer Geld- oder sogar Freiheitsstrafe. Dieser Fall kann schon bei einem Promillewert von mehr als 1,09 der Fall sein.

Die Alkoholfahrt als Ordnungswidrigkeit

Von einer Straftat wird seitens der Polizei nicht automatisch ausgegangen. Vielmehr ist die Einzelfallprüfung hierbei maßgeblich. Sollte ein Autofahrer angehalten werden und der Promillewert zwischen 0,5 und 1,09 liegen, so kommt es ganz auf die Konstitution des Fahrers an. Wurde kein Unfall verursacht und der Fahrer ist noch klar ansprechbar und es gibt keine offensichtlichen Ausfallerscheinungen, so wird von einer relativen Fahruntüchtigkeit ausgegangen. Dies wird dann als Ordnungswidrigkeit gewertet und kann unterschiedliche Folgen haben.

Bei der Strafbemessung einer relativen Fahruntüchtigkeit kommt es darauf an, ob ein Ersttäterfall oder ein Wiederholungstäterfall vorliegt.

Im Wiederholungsfall drohen folgende Strafen

  • der erste Wiederholungsfall kostet 500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg nebst 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis
  • der zweite Wiederholungsfall kostet 1000 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg nebst 3 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis
  • der dritte Wiederholungsfall kostet 1500 Euro sowie 2 Punkte in Flensburg nebst 3 Monaten Entzug der Fahrerlaubnis

Bußgeldkatalog: Autofahren unter Alkoholeinfluss

Unter welchen Voraussetzungen wird die Alkoholfahrt zur Straftat?

Trunkenheit am Steuer - Welche Strafen drohen?
Trunkenheit am Steuer ist längst kein Kavaliersdelikt. Es drohen empfindliche Strafen, wie Bußgelder, Punkte und Fahverbote. In besonders schweren Fällen kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Wurden Sie auch mit zu viel Promille am Steuer erwischt? Lassen Sie sich jetzt frühzeitig von uns beraten. Symbolfoto: AndreyPopov/Bigstock

Als absolute Obergrenze gilt in Deutschland aktuell der Promillewert von 1,1. Hat ein Autofahrer diesen Wert überschritten wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen und der Vorwurf lautet Trunkenheitsfahrt. Die Trunkenheitsfahrt ist in Deutschland eine Straftat und zieht automatisch ein Gerichtsverfahren nach sich. Neben Geldstrafen in Tagessätzen wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen und der Verurteilte erhält eine Sperrfrist über 8 bis 12 Monaten bis zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis.

Sollte die Trunkenheitsfahrt zum wiederholten Male vorgekommen sein, so kann die Fahrerlaubnis von dem Gericht auch auf Lebenszeit entzogen werden.

Die MPU wird im Zusammenhang mit Alkoholfahrten gern genannt, doch nicht jeder Mensch weiß auch, um was genau es sich dabei handelt. Die sogenannte MPU ist ein Kürzel für die Medizinisch-Psychologische-Untersuchung, welche erfolgreich absolviert werden muss, damit der Führerschein wiedererteilt werden kann. Die MPU wird automatisch ab einem festgestellten Promillewert von 1,6 verordnet.

Ist ein Entzug des Führerscheins auch bei einem ersten Verstoß möglich?

Auch wenn der Gesetzgeber die Strafen für eine Alkoholfahrt von der Schwere des Vergehens sowie dem Vorverhalten des Autofahrers im Straßenverkehr abhängig macht gibt es dennoch auch Fälle, in denen der Verlust des Führerscheins schon beim ersten Verstoß droht. Sollte ein Autofahrer mit einem Promillewert von 1,1 von der Polizei erwischt werden ist der Führerschein erst einmal weg. Es kommt hierbei nicht darauf an, ob ein Autofahrer als Wiederholungstäter unterwegs ist oder ob ein erstmaliger Verstoß vorliegt.

Der Bußgeldkatalog sieht hierfür folgende Sanktionsmöglichkeiten vor

  • 3 Punkte in Flensburg
  • Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe von maximal 5 Jahren
  • 6 Monate – 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis
  • lebenslanger Führerscheinentzug

Im Fall eines Autounfalls unter Alkoholverlust werden die drastischsten Maßnahmen des Bußgeldkataloges zur Anwendung gebracht!

Alkoholisiert auf dem Fahrrad

In der Vergangenheit hat sich landläufig die Meinung eingebürgert, dass nach einer Kneipentour der Weg nach Hause gefahrenlos mit dem Fahrrad bestritten werden kann. Dies ist zwar sicherlich ein Stück weit korrekt, doch so ganz richtig ist die Ansicht dann doch nicht. Fakt ist, dass die Promillehöchstgrenze für Fahrradfahrer grundsätzlich höher angesetzt ist, als es bei Autofahrern der Fall ist. Dies bedeutet, dass auf jeden Fall einen Promillehöchstwert für die Fahrradtour gibt. Dieser liegt aktuell bei 1,6 Promille Blutalkoholwert.

Radfahrern, die einen Blutpromillewert unter dem Wert von 1,6 haben, darf die Polizei grundsätzlich die Weiterfahrt nicht verbieten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Radfahrer sich unauffällig im Fahrverhalten zeigt.

Sind Sie von einem derartigen Fall betroffen, dann werden Sie auf jeden Fall anwaltliche Hilfe benötigen. Wir stehen diesbezüglich sehr gern zu Ihrer Verfügung.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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