Ein Versicherungsnehmer muss die Gesundheitsfragen in einem Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wahrheitsgemäß beantworten. Tätigt ein Versicherungsnehmer falsche Angaben über vormals bestehende Krankheiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten, so kann der Versicherer vom Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 05.02.2013, Az.: 12 U 140/12). Jedoch muss der Versicherer beweisen, dass der Versicherungsnehmer tatsächlich falsche Angaben über vormals bestehende Krankheiten und Arbeitsunfähigkeitszeiten gemacht hat. Füllt ein Versicherungsvertreter des Versicherers das Antragsformular aus und macht dieser hierbei Fehler, geht dies zu Lasten des Versicherers (BGH, Urteil vom 14.07.2004, Az. IV ZR 161/03).
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